Erfahren Sie, welche Vorgaben zu Umfang, Fristen und KI für Abschlussarbeiten an der Universität Zürich gelten, basierend auf öffentlichen Dokumenten der Hochschule.
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Vorgaben
In den ausgewerteten öffentlichen Dokumenten der Universität Zürich finden sich keine einheitlichen Vorgaben zu Umfang, Bearbeitungsdauer, ECTS und Bewertung für alle Abschlussarbeiten. UZH-weit gelten aber die Pflicht zur Plagiatsprüfung für Arbeiten in ZORA und die Empfehlungen zum Umgang mit generativer KI. Die übrigen Vorgaben stehen in Reglementen und Merkblättern der Fakultäten und Institute, und Umfang und Bearbeitungsdauer unterscheiden sich je nach Fach. Die Übersicht fasst die Werte zusammen, die diese Dokumente nennen.
| Arbeitstyp und Einheit | ECTS | Bearbeitungsdauer | Umfang |
|---|---|---|---|
| Bachelorarbeit, Philosophische Fakultät | 15 | ein Semester | keine Angabe |
| Bachelorarbeit, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät | 18 | sechs Monate | keine Angabe |
| Bachelorarbeit, Geographisches Institut | 12 | Frühjahrssemester, Abgabe spätestens am Freitag zwei Wochen vor Semesterende | maximal 70’000 Zeichen |
| Bachelorarbeit, Theologische und Religionswissenschaftliche Fakultät | keine Angabe | keine Angabe | ca. 24 bis 30 Seiten |
| Masterarbeit, Philosophische Fakultät | 30 | zwei Semester | keine Angabe |
| Masterarbeit, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät | 30 | sechs Monate | keine Angabe |
| Masterarbeit, Geographisches Institut | 30 oder 60 | Abgabe frühestens 6, spätestens 12 oder 18 Monate nach Start | nach Vereinbarung |
| Masterarbeit, Rechtswissenschaftliche Fakultät | 12 | keine Angabe | 70’000 bis 90’000 Zeichen |
| Masterarbeit, Theologische und Religionswissenschaftliche Fakultät | keine Angabe | keine Angabe | ca. 60 bis 80 Seiten |
| CAS-, DAS- und MAS-Arbeit | je Programm | je Programm | je Programm |
Wo die Tabelle keine Angabe zeigt, nennen die ausgewerteten Dokumente keinen Wert. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät nennt statt einer Bearbeitungsdauer Abgabefristen, nämlich Ende November im Herbstsemester und Ende Mai im Frühjahrssemester.
Die Studienordnung der Philosophischen Fakultät schreibt in jedem Major-Studienprogramm eine Bachelorarbeit mit 15 ECTS vor, die innert eines Semesters zu erbringen ist. Das Major-Studienprogramm wird im Bachelor mit einem Minor-Studienprogramm kombiniert. Im Major Psychologie umfasst die Bachelorarbeit 6 ECTS, und in allen Programmen wird sie benotet.
Der Aufwand besteht entweder aus der Bachelorarbeit als eigenständiger Hausarbeit oder aus der Arbeit zusammen mit einer begleitenden Lehrveranstaltung. Einen Seiten- oder Zeichenumfang legt die Studienordnung nicht fest.
An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät umfasst die Bachelorarbeit 18 ECTS bei einer Bearbeitungszeit von sechs Monaten. Die Arbeit wird benotet, und die konkrete Ausgestaltung des Ablaufs legt die Betreuungsperson fest. Eine Seitenzahl enthalten die ausgewerteten Angaben der Fakultät nicht.
Am Institut für Informatik, das zur Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät gehört, umfasst die Bachelorarbeit ebenfalls 18 ECTS. Das Merkblatt sieht maximal sechs Monate vor, gerechnet ab dem Beginn, der im Anmeldeformular eingetragen ist. Bevor die Arbeit beginnt, muss der Schlussbericht des Informatik-Praktikums eingereicht sein.
Das Merkblatt des Geographischen Instituts gilt für die Bachelorarbeiten in Geographie (GEO) und Erdsystemwissenschaften (ESS). Die Bachelorarbeit umfasst 12 ECTS, was ungefähr 360 Arbeitsstunden entspricht. Der Text der Arbeit darf maximal 70’000 Zeichen ohne Leerzeichen umfassen. Bearbeitet wird die Arbeit im Frühjahrssemester, die Aufgabenstellung gibt es ab Anfang Februar, und die Abgabe erfolgt spätestens am Freitag zwei Wochen vor Semesterende.
Zusätzlich verlangt das Merkblatt je ein Abstract auf Deutsch und auf Englisch mit höchstens 400 Wörtern. Im ESS-Studiengang ist ausnahmsweise eine praktische Bachelorarbeit möglich, für die teilweise eigene Regeln gelten. Das Merkblatt ist undatiert, der Dateiname verweist auf das FS 2025.
Die Studienordnung der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät nennt für die Bachelorarbeit ca. 24 bis 30 Seiten, also ca. 72’000 bis 90’000 Zeichen inklusive Leerzeichen. Die Masterarbeit umfasst ca. 60 bis 80 Seiten oder ca. 180’000 bis 240’000 Zeichen inklusive Leerzeichen. Beide Arbeiten entstehen auf Deutsch oder Englisch, eine andere Sprache braucht die Zustimmung der Studienkommission.
Die Bachelorarbeit behandelt eine selbst gewählte Fragestellung und wird individuell erarbeitet. Bei der Masterarbeit ist eine Koautorenschaft möglich, sofern die Betreuungsperson sie zulässt. Vorausgesetzt ist unter anderem, dass der eigene Beitrag klar erkennbar ist und das Gewicht einer Masterarbeit hat. Eine ECTS-Zahl für die Arbeiten nennt die Studienordnung nicht.
An der Philosophischen Fakultät umfasst die Masterarbeit in jedem Major- und Mono-Studienprogramm 30 ECTS und wird einschliesslich Bewertung innert zwei Semestern erbracht. Das Psychologische Institut weist die Masterarbeit als Pflichtmodul mit 30 ECTS aus, das über zwei Semester läuft. Die Note wird dort auf der Skala von 1 bis 6 in Halbnotenschritten vergeben.
Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät nennt für die Masterarbeit 30 ECTS und sechs Monate Bearbeitungszeit. Am Institut für Informatik setzt die Masterarbeit eine abgeschlossene Master-Projektarbeit voraus und dauert maximal sechs Monate. Im Studiengang Wirtschaftschemie beträgt die Dauer der Masterarbeit laut FAQ maximal neun Monate.
Am Geographischen Institut umfasst die Masterarbeit entweder 30 oder 60 ECTS. Das Informationsblatt rechnet dafür ungefähr 900 oder 1’800 Arbeitsstunden, was einem Vollzeitaufwand von ungefähr sechs oder zwölf Monaten entspricht. Abgegeben wird die Arbeit frühestens 6 und spätestens 12 bzw. 18 Monate nach dem Startdatum. Den Seitenumfang vereinbaren die Studierenden mit der Betreuungsperson.
Bei 60 ECTS ist der Standard ein Forschungsartikel zur Einreichung bei einer begutachteten Fachzeitschrift, ergänzt um eine Einleitung und eine Synthese. Die ganze Masterarbeit ist auf Englisch zu verfassen, Französisch oder Italienisch sind nur bei 30 ECTS nach Absprache möglich. Erfüllt eine Masterarbeit die Standards nicht, kann sie nach dem Informationsblatt einmal wiederholt werden.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät setzt für die Masterarbeit 12 ECTS an, was 360 Arbeitsstunden entspricht. Der Umfang beträgt 70’000 bis 90’000 Zeichen einschliesslich Fussnoten, aber ohne Leerzeichen. Verzeichnisse und die Eigenständigkeitserklärung zählen nicht zum Umfang, ebenso wenig Tabellen und Grafiken.
Die Anforderungen der Fakultät verbinden den Umfang mit festen Bewertungskriterien. Die formalen Kriterien gehen mit 30 Prozent in die Bewertung ein, Inhalt und Wissenschaftlichkeit mit 70 Prozent. Weitere Angaben zur Gewichtung stehen weiter unten bei der Bewertung.
Die Weiterbildungsseite der UZH beschreibt den MAS als Weiterbildungsmaster mit mindestens 60 ECTS, zu dem eine Abschlussarbeit gehört. Ein DAS umfasst mindestens 30 ECTS, wobei die Seite die Abschlussarbeit dort nicht als festen Bestandteil jedes Programms nennt. Ein CAS umfasst mindestens 10 ECTS und schliesst nach dieser Seite manchmal eine kurze Projektarbeit ein.
Eine einheitliche Vorgabe zu Umfang oder Bewertung der Abschlussarbeit nennt die Weiterbildungsseite nicht. Die ausgewerteten Programme regeln das in eigenen Verordnungen oder auf ihren Programmseiten, wie die Beispiele in der Tabelle zeigen.
| Programm | ECTS der Arbeit | Umfang | Bearbeitungsdauer |
|---|---|---|---|
| CAS in Citizen Science | keine Angabe | 10 bis 15 Seiten | drei Monate |
| DAS in Applied Ethics | 5 | keine Angabe | keine Angabe |
| MAS in Applied Ethics | 10 | ungefähr 35 bis 40 Seiten | keine Angabe |
| MAS MedLaw | 5 | keine Angabe | keine Angabe |
| MAS in General Management | 10 | keine Angabe | keine Angabe |
Beim CAS in Citizen Science stehen die drei Monate nach den Präsenz- und Modulphasen zur Verfügung, als Formate nennt die Programmseite etwa einen Projektantrag oder ein Essay. Der dort genannte Abgabetermin vom 31.07.2026 betrifft einen bereits abgelaufenen Durchgang. Die MAS-Arbeit in Applied Ethics wird von zwei Personen betreut.
Allgemeine Formvorgaben für alle Abschlussarbeiten der UZH enthalten die ausgewerteten öffentlichen Dokumente nicht. Das Merkblatt des Instituts für Informatik zur Ausarbeitung von Bachelor- und Masterarbeiten nennt die folgenden Bestandteile einer Arbeit.
Das Merkblatt hält fest, dass eine Arbeit allein wegen formaler Schwächen zurückgewiesen werden kann. Zur elektronischen Abgabe gehört neben der vollständigen Arbeit als PDF auch die Eigenständigkeitserklärung. Zusätzlich ist für jede Sprachversion des Abstracts eine unformatierte Textdatei einzureichen.
Die schriftliche Arbeit ist am Institut für Informatik grundsätzlich öffentlich. Die betreuende Professorin bzw. der betreuende Professor entscheidet, ob die ganze Arbeit oder nur das Abstract auf den Webseiten der UZH erscheint. Mit dieser Zustimmung kann für den Anhang Vertraulichkeit vereinbart werden.
Eine Zitierweise, die für alle Abschlussarbeiten der UZH gilt, nennen die ausgewerteten öffentlichen Dokumente nicht. Das Institut für Informatik verlangt, dass Studierende sich für eine einheitliche Zitierweise entscheiden und sie konsequent anwenden. Belegt werden müssen dort auch sinngemäss übernommene Aussagen und Abbildungen oder Tabellen aus anderen Quellen.
Am Geographischen Institut ist der Zitierstil mit der Betreuung abzusprechen, das Bachelor-Merkblatt empfiehlt den Harvard-Stil. Die Empfehlungen der UZH zur generativen KI nennen APA und MLA als mögliche Referenzstile. Die verbindliche Form legen nach diesen Empfehlungen das Studienprogramm oder die Lehrperson fest.
In den ausgewerteten öffentlichen Dokumenten finden sich keine gemeinsamen Bewertungskriterien für alle Abschlussarbeiten der UZH. Einzelne Fakultäten und Institute nennen jedoch eine feste Gewichtung, die die Tabelle wiedergibt.
| Einheit und Arbeitstyp | Gewichtung |
|---|---|
| Rechtswissenschaftliche Fakultät, Masterarbeit | Inhalt und Wissenschaftlichkeit 70 Prozent, formale Kriterien 30 Prozent |
| Geographisches Institut, reguläre Bachelorarbeit | Inhalt und Argumentation zwei Drittel, Form ein Drittel |
| Geographisches Institut, praktische ESS-Bachelorarbeit | Inhalt und Argumentation die Hälfte, Form und Arbeitsweise je ein Viertel |
Zu den inhaltlichen Kriterien zählt die Rechtswissenschaftliche Fakultät unter anderem die Erfassung der Rechtslage und die eigenen Stellungnahmen. Das Institut für Informatik nennt als Gesichtspunkte unter anderem die methodische Vorgehensweise und die Diskussion der Ergebnisse. Berücksichtigt werden dort auch Initiative, Selbständigkeit und Zielstrebigkeit.
Ablauf an der Bildungseinrichtung
Der Ablauf einer Abschlussarbeit unterscheidet sich je nach Fakultät und Institut, die ausgewerteten Dokumente beschreiben aber ähnliche Schritte. Die Liste zeigt diese Schritte in zeitlicher Reihenfolge.
In den ausgewerteten Dokumenten kommt nicht jeder Schritt in jedem Studienprogramm vor. An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bestimmt die Betreuungsperson das genaue Vorgehen.
An der Philosophischen Fakultät holen Studierende vor der Anmeldung eine Betreuungszusage ein, also die Zusicherung einer qualifizierten Lehrperson, die Arbeit zu betreuen. Bachelorarbeiten dürfen Lehrpersonen mit mindestens einem Masterabschluss betreuen. Bei Masterarbeiten ist mindestens ein Doktorgrad erforderlich.
Das Institut für Informatik sieht vor, dass Studierende ca. vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Beginn eine verantwortliche Lehrperson des Instituts kontaktieren. Ein Anspruch auf eine bestimmte Betreuungsperson besteht nicht. Die Arbeit gilt erst als angemeldet, wenn die Studienkoordination die Anmeldung per E-Mail bestätigt hat.
An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät werden Studierende nach dem Finden einer Betreuungsperson zum OLAT-Kurs für Abschlussarbeiten zugelassen. Nach Erhalt des Links ist innerhalb von 24 Stunden ein Thema zu wählen, und der Workflow zeigt danach die verbindliche Abgabefrist an.
Das Psychologische Institut schreibt offene Themen für die Masterarbeit ungefähr Mitte Dezember für einen Start im Frühlingssemester und ungefähr Mitte Juli für einen Start im Herbstsemester aus. Alternativ klären Studierende eine eigene Fragestellung mit einer Betreuungsperson. Die Modulbuchung folgt nach dieser Vereinbarung.
Am Geographischen Institut werden die Themen der regulären Bachelorarbeiten innerhalb vorgegebener Oberthemen zugeteilt. Bei der praktischen ESS-Arbeit kann ein eigenes Thema vorgeschlagen werden, das mit einer Betreuungsperson abzustimmen ist.
Am Geographischen Institut umfasst der Konzeptentwurf für die Masterarbeit zwei bis drei Seiten bei 30 ECTS und vier bis sechs Seiten bei 60 ECTS. Vereinbarung und Konzept laufen über Lean Gate, die Plattform des Instituts. Das endgültige Konzept wird im Kolloquium der Einheit vorgestellt.
Bei der praktischen ESS-Bachelorarbeit legen Studierende ein zweiseitiges Konzept vor, das die Betreuung akzeptieren muss. Es enthält unter anderem den Forschungsstand und einen Zeitplan mit Meilensteinen.
Am Institut für Informatik ist die Betreuungsperson Anlaufstelle für Fragen zur Aufgabenstellung und zur Disposition, also zur geplanten Gliederung der Arbeit. Die Richtlinien der Professur für Entwicklungspsychologie des Erwachsenenalters sehen eine Zwischenfassung vor, die in die Benotung einfliesst.
In den ausgewerteten Dokumenten, die die Abgabe regeln, erfolgt sie elektronisch, die Wege unterscheiden sich aber. An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wird die Arbeit über OLAT hochgeladen und am Geographischen Institut über Lean Gate. Am Institut für Informatik geht sie per E-Mail vom UZH-Konto an die Studienkoordination.
Am Psychologischen Institut wird die Masterarbeit elektronisch an die Betreuungsperson geschickt, zusätzlich kann eine Papierfassung verlangt werden. Als Abgabetermine nennt das Institut den 1. Dezember im Herbstsemester und den 1. Juni im Frühlingssemester.
Achtung
An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und am Psychologischen Institut wird eine verspätete Abgabe als nicht bestanden bewertet. Am Institut für Informatik gelten verspätet oder nicht formgerecht eingereichte Arbeiten als nicht bestanden.
Das Department of Finance verlangt standardmässig eine Executive Summary von höchstens drei Seiten und die vollständige Arbeit in bearbeitbarer Form sowie als PDF. Hinzu kommen die verwendeten Daten und der Code samt Referenzen. Bei bestimmten Projekten können weitere Unterlagen verlangt werden.
An der Philosophischen Fakultät sind Änderungen an der eingereichten Arbeit ausgeschlossen. Tritt vor dem Abgabetermin ein Verhinderungsgrund ein, sieht die Studienordnung ein Gesuch um Abmeldung oder um Fristerstreckung vor. Das Gesuch um Fristerstreckung muss spätestens am Abgabetermin eingereicht sein. Am Psychologischen Institut nennt die FAQ bei Krankheit eine Verlängerung von höchstens einem Monat.
Am Institut für Informatik gehört zur Masterarbeit eine Verteidigung, die innerhalb von fünf Wochen nach der Abgabe stattfinden muss. Sie besteht aus einer Präsentation von ca. 20 Minuten und einer anschliessenden Fragerunde von ca. 10 Minuten. Die verantwortliche Person bewertet die Arbeit einschliesslich Verteidigung mit einer Note.
Beim Department of Finance hängt eine Verteidigung von der Betreuungsperson ab, und die Gewichtung der Bewertungsteile steht in der Aufgabenstellung oder Vereinbarung. In Quantitative Finance ist die Verteidigung der Masterarbeit vorgeschrieben. Am Geographischen Institut folgt bei praktischen ESS-Bachelorarbeiten auf die schriftliche Abgabe eine Präsentation.
An der Philosophischen Fakultät erstellt die Betreuungsperson für die Bewertung ein Gutachten, also eine schriftliche Beurteilung der Arbeit. Die Masterarbeit an der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät wird zweifach begutachtet, das Zweitgutachten übernimmt eine weitere Lehrperson. Die MAS-Arbeit in MedLaw bewertet die betreuende Lehrperson gemeinsam mit einer Fachperson aus Medizin oder Recht.
Auch die Wiederholung einer nicht bestandenen Arbeit regeln die Einheiten unterschiedlich. Die Tabelle zeigt die Regeln aus den ausgewerteten Dokumenten.
| Einheit | Regel bei Nichtbestehen |
|---|---|
| Philosophische Fakultät | neue Arbeit zu einem neuen Thema |
| Institut für Informatik | einmalige Wiederholung mit neuem Thema, andere Betreuung möglich |
| Psychologisches Institut | einmalige Wiederholung mit anderem Thema, gleiche Betreuung möglich |
| Geographisches Institut, Bachelorarbeit | einmalige Wiederholung mit maximal 14 Wochen Bearbeitungsdauer |
| Theologische und Religionswissenschaftliche Fakultät | Überarbeitung und zweite Einreichung, danach einmal neue Arbeit mit neuem Thema |
| Applied Ethics (DAS, MAS) und MedLaw (MAS) | einmalige Überarbeitung innerhalb von höchstens drei Monaten |
An der Philosophischen Fakultät erfolgt die Wiederholung immer als Wiederholung des ganzen Moduls. Auch nach einer Abmeldung vom Pflichtmodul ist dort grundsätzlich eine neue Arbeit zu einem neuen Thema zu verfassen.
Hilfsmittel und KI
Die konkreten Vorgaben zum Einsatz generativer KI legen nach den Empfehlungen der UZH die Fakultäten und Studienprogrammleitungen fest. Die Lehrpersonen informieren Studierende darüber, ob und in welchem Umfang solche Werkzeuge in Leistungsnachweisen zulässig sind. Studierende müssen sich ihrerseits über die Regeln informieren, die für ihre Arbeit gelten.
Mit der Eigenständigkeitserklärung bestätigen Studierende, dass sie die Arbeit selbst verfasst und nur die angegebenen Hilfsmittel verwendet haben. Einzelne Dokumente nennen sie Selbstständigkeitserklärung. Nach den Empfehlungen der UZH dürfen nur erlaubte Hilfsmittel verwendet werden, und diese sind vollständig auszuweisen.
Bei generativer KI soll die Erklärung die verwendeten Produkte nennen, und die Verantwortung für den Inhalt bleibt bei der einreichenden Person. Am Institut für Informatik schliesst die Erklärung generative KI wie ChatGPT ausdrücklich ein. Am Geographischen Institut gehört die unterschriebene Erklärung zur Arbeit.
Die Institute legen unterschiedliche Pflichten zur Offenlegung fest. Die Liste zeigt die Vorgaben aus den ausgewerteten Dokumenten.
Das Geographische Institut hat zusätzlich eine KI-Leitlinie veröffentlicht, die verschiedene Nutzungsformen einstuft. Die Tabelle gibt diese Einstufung wieder, beginnend mit den problematischen Formen.
| Nutzung | Einstufung in der KI-Leitlinie des Geographischen Instituts |
|---|---|
| KI-erzeugten Text einreichen | problematisch |
| fremde Texte mit KI zusammenfassen, übersetzen oder paraphrasieren | problematisch |
| eigene Texte sprachlich mit KI überarbeiten | KI-Erklärung einschliesslich Prompts |
| Brainstorming mit KI | KI-Erklärung einschliesslich Prompts |
| fremde Texte für den eigenen Gebrauch mit KI zusammenfassen oder übersetzen | KI-Erklärung einschliesslich Prompts |
| Rechtschreibfunktionen und ähnliche digitale Unterstützung | keine KI-Erklärung nötig |
Die Einstufung stammt aus der Leitlinie des Geographischen Instituts. Auch die Empfehlungen der UZH unterscheiden generative Werkzeuge von nicht-generativen Hilfen wie einer reinen Rechtschreibkorrektur. Bei generativen Hilfsmitteln empfehlen sie eine transparente und nachvollziehbare Nutzung.
Die UZH stellt den Lehrpersonen die Software Similarity by Turnitin zur Plagiatserkennung bereit und überlässt den Fakultäten, wie sie diese einsetzen. Masterarbeiten und Dissertationen, die in ZORA erscheinen, müssen seit dem Beschluss vom 4. Juli 2017 mit Plagiatssoftware (heute Turnitin) geprüft werden. ZORA ist das Repositorium der UZH für öffentlich zugängliche Arbeiten.
An der Philosophischen Fakultät können alle studentischen Arbeiten stichprobenartig oder auf Verdacht hin geprüft werden. Die Theologische und Religionswissenschaftliche Fakultät prüft alle Masterarbeiten, die für ZORA vorgesehen sind, und andere Arbeiten auf Verdacht hin.
Die Seite der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät nennt für Verdachtsfälle «PlagScan-in-a-BOX». Nach der Informationsseite der UZH zur Plagiatserkennung ersetzt Turnitin die Software PlagScan.
Ergibt die Prüfung an der Philosophischen Fakultät ein Plagiat, wird ein Verfahren wegen unlauteren Verhaltens nach der Rahmenverordnung der Fakultät eingeleitet. Vorher erhalten die betroffenen Studierenden Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Psychologische Institut behandelt missbräuchliche KI-Nutzung wie ein Plagiat oder eine von Dritten verfasste Arbeit als bewusste Täuschung.
Achtung
Die Disziplinarkommission der UZH nennt den Verlust des Ergebnisses einer Leistungsüberprüfung als mögliche Folge eines Plagiats. Eine falsche Eigenständigkeitserklärung kann sich erschwerend auswirken, und zusätzlich können Verfahrenskosten von CHF 200 bis CHF 1’000 auferlegt werden.
Bei der Bemessung berücksichtigt die Disziplinarkommission die Umstände und das Verschulden, auch Umfang und Art des plagiierten Materials können eine Rolle spielen. Nach der Verordnung der Weiterbildungsprogramme in Applied Ethics kann ein Leistungsnachweis bei unlauteren Mitteln als nicht bestanden gelten. Wurde die Zulassung erschlichen oder ist ein Abschluss nicht mehr möglich, sieht sie den Ausschluss vom Studiengang vor, zudem kann ein Ausweis für ungültig erklärt und ein Titel aberkannt werden.
An der Philosophischen Fakultät wird jede schriftliche Arbeit einschliesslich der Bachelor- und Masterarbeit grundsätzlich individuell erarbeitet, und eine Ko-Autorschaft ist ausgeschlossen. Kooperationen sind dort nur möglich, wenn der eigene Beitrag als eigenständiger Text eingereicht und unabhängig bewertet werden kann. An der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät ist eine Koautorenschaft bei der Bachelorarbeit nicht zulässig.
Das Merkblatt des Instituts für Informatik regelt die Durchsicht durch eine Drittperson. Inhaltliche Korrekturen sind dort wie Zitate zu belegen, während Korrekturen von Grammatik und Rechtschreibung nicht vermerkt werden müssen. Im Zweifelsfall empfiehlt das Merkblatt, die sprachliche Qualität der Arbeit vor der Abgabe durch eine Drittperson prüfen zu lassen.
Die übrigen ausgewerteten öffentlichen Dokumente regeln ein Lektorat oder eine Korrektur durch Dritte nicht ausdrücklich. Mit der Eigenständigkeitserklärung bestätigen Studierende auch dort, dass sie die Arbeit selbst verfasst und nur die angegebenen Hilfsmittel verwendet haben. Nach den Empfehlungen der UZH sind alle Hilfsmittel vollständig auszuweisen.
FAQ
Eine Seitenzahl, die für alle Bachelorarbeiten der UZH gilt, nennen die ausgewerteten öffentlichen Dokumente nicht. An der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät umfasst die Bachelorarbeit ca. 24 bis 30 Seiten. Am Geographischen Institut gilt eine Obergrenze von 70’000 Zeichen ohne Leerzeichen.
Die Zahl hängt von der Fakultät ab. An der Philosophischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät umfasst die Masterarbeit 30 ECTS, am Geographischen Institut 30 oder 60 ECTS. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät setzt für die Masterarbeit 12 ECTS an.
Die Bearbeitungsdauer ist je nach Fakultät unterschiedlich geregelt. An der Philosophischen Fakultät wird die Bachelorarbeit innert eines Semesters erbracht, an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät in sechs Monaten. Das Institut für Informatik nennt maximal sechs Monate, die FAQ der Wirtschaftschemie drei Monate.
Nach den Empfehlungen der UZH dürfen nur erlaubte Hilfsmittel verwendet werden, und die konkreten Vorgaben zu generativer KI legen die Fakultäten und Studienprogrammleitungen fest. Die Lehrpersonen informieren Studierende darüber, ob und in welchem Umfang generative KI in Leistungsnachweisen zulässig ist. Wo generative KI als Hilfsmittel zulässig ist, nennt die Eigenständigkeitserklärung die verwendeten Produkte. Am Institut für Informatik ist der Einsatz nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der Betreuung vorgesehen und muss deklariert werden.
Nach den Empfehlungen der UZH nennt die Eigenständigkeitserklärung die verwendeten KI-Produkte. Am Geographischen Institut ist für bestimmte Nutzungen eine KI-Erklärung einschliesslich der Prompts vorgesehen, und KI-generierter Text oder Code ist zu kennzeichnen. Das Department of Finance verlangt eine Erklärung in Tabellenform, die unter anderem Werkzeug und Zweck festhält.
Ja, die UZH stellt dafür die Software Similarity by Turnitin bereit, und die Fakultäten entscheiden über deren Einsatz. Masterarbeiten und Dissertationen, die in ZORA veröffentlicht werden, müssen seit dem Beschluss vom 4. Juli 2017 mit Plagiatssoftware (heute Turnitin) geprüft werden. An der Philosophischen Fakultät können alle studentischen Arbeiten stichprobenartig oder auf Verdacht hin geprüft werden.
Ein Plagiat kann zum Verlust des Ergebnisses der Leistungsüberprüfung führen. Die Disziplinarkommission berücksichtigt bei der Massnahme die Umstände und das Verschulden, und eine falsche Eigenständigkeitserklärung kann erschwerend wirken. Zusätzlich können Verfahrenskosten von CHF 200 bis CHF 1’000 auferlegt werden.
Ja, die ausgewerteten Reglemente, die das regeln, sehen einen weiteren Versuch vor, die Form unterscheidet sich aber. An der Philosophischen Fakultät und am Institut für Informatik ist eine neue Arbeit zu einem neuen Thema zu verfassen. An der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät kann eine ungenügende Masterarbeit zunächst überarbeitet und ein zweites Mal eingereicht werden.
Das hängt vom Institut ab. Am Institut für Informatik gehört eine Verteidigung mit ca. 20 Minuten Präsentation und ca. 10 Minuten Fragerunde zur Masterarbeit. Beim Department of Finance entscheidet die Betreuungsperson, in Quantitative Finance ist die Verteidigung der Masterarbeit vorgeschrieben.
An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, am Institut für Informatik und am Psychologischen Institut gilt eine verspätete Abgabe als nicht bestanden. Die Philosophische Fakultät sieht bei einem Verhinderungsgrund ein Gesuch um Fristerstreckung oder Abmeldung vor, wobei das Gesuch um Fristerstreckung spätestens am Abgabetermin eingereicht sein muss. Am Psychologischen Institut nennt die FAQ bei Krankheit eine Verlängerung von höchstens einem Monat.
Hinweis zu den Angaben
Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen der Universität Zürich und werden ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bereitgestellt. Massgeblich sind ausschliesslich die aktuellen Vorgaben der Bildungseinrichtung.
Verwendete Quellen
Stand: 8. Oktober 2026
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Welche Hilfsmittel und welche externe Unterstützung zulässig sind, regelt Ihre Bildungseinrichtung. Für die Einhaltung dieser Regeln und für eine allenfalls erforderliche Offenlegung sind Sie verantwortlich.