UZH Bachelor-, Master-, CAS-, DAS- und MAS-Arbeiten

Abschlussarbeit schreiben an der Universität Zürich

Erfahren Sie, welche Vorgaben zu Umfang, Fristen und KI für Abschlussarbeiten an der Universität Zürich gelten, basierend auf öffentlichen Dokumenten der Hochschule.

Unabhängigkeitshinweis

SwissWrite ist ein unabhängiger Anbieter und steht in keiner Verbindung zur Universität Zürich. Der Hochschulname wird ausschliesslich verwendet, um die Bildungseinrichtung sachlich zu bezeichnen.

Treppenhaus eines Hochschulgebäudes

Vorgaben

Welche Vorgaben gelten für Abschlussarbeiten an der Universität Zürich?

In den ausgewerteten öffentlichen Dokumenten der Universität Zürich finden sich keine einheitlichen Vorgaben zu Umfang, Bearbeitungsdauer, ECTS und Bewertung für alle Abschlussarbeiten. UZH-weit gelten aber die Pflicht zur Plagiatsprüfung für Arbeiten in ZORA und die Empfehlungen zum Umgang mit generativer KI. Die übrigen Vorgaben stehen in Reglementen und Merkblättern der Fakultäten und Institute, und Umfang und Bearbeitungsdauer unterscheiden sich je nach Fach. Die Übersicht fasst die Werte zusammen, die diese Dokumente nennen.

Arbeitstyp und EinheitECTSBearbeitungsdauerUmfang
Bachelorarbeit, Philosophische Fakultät15ein Semesterkeine Angabe
Bachelorarbeit, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät18sechs Monatekeine Angabe
Bachelorarbeit, Geographisches Institut12Frühjahrssemester, Abgabe spätestens am Freitag zwei Wochen vor Semesterendemaximal 70’000 Zeichen
Bachelorarbeit, Theologische und Religionswissenschaftliche Fakultätkeine Angabekeine Angabeca. 24 bis 30 Seiten
Masterarbeit, Philosophische Fakultät30zwei Semesterkeine Angabe
Masterarbeit, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät30sechs Monatekeine Angabe
Masterarbeit, Geographisches Institut30 oder 60Abgabe frühestens 6, spätestens 12 oder 18 Monate nach Startnach Vereinbarung
Masterarbeit, Rechtswissenschaftliche Fakultät12keine Angabe70’000 bis 90’000 Zeichen
Masterarbeit, Theologische und Religionswissenschaftliche Fakultätkeine Angabekeine Angabeca. 60 bis 80 Seiten
CAS-, DAS- und MAS-Arbeitje Programmje Programmje Programm

Wo die Tabelle keine Angabe zeigt, nennen die ausgewerteten Dokumente keinen Wert. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät nennt statt einer Bearbeitungsdauer Abgabefristen, nämlich Ende November im Herbstsemester und Ende Mai im Frühjahrssemester.

Bachelorarbeit an der Philosophischen Fakultät: 15 ECTS innert eines Semesters

Die Studienordnung der Philosophischen Fakultät schreibt in jedem Major-Studienprogramm eine Bachelorarbeit mit 15 ECTS vor, die innert eines Semesters zu erbringen ist. Das Major-Studienprogramm wird im Bachelor mit einem Minor-Studienprogramm kombiniert. Im Major Psychologie umfasst die Bachelorarbeit 6 ECTS, und in allen Programmen wird sie benotet.

Der Aufwand besteht entweder aus der Bachelorarbeit als eigenständiger Hausarbeit oder aus der Arbeit zusammen mit einer begleitenden Lehrveranstaltung. Einen Seiten- oder Zeichenumfang legt die Studienordnung nicht fest.

Bachelorarbeit an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät: 18 ECTS in sechs Monaten

An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät umfasst die Bachelorarbeit 18 ECTS bei einer Bearbeitungszeit von sechs Monaten. Die Arbeit wird benotet, und die konkrete Ausgestaltung des Ablaufs legt die Betreuungsperson fest. Eine Seitenzahl enthalten die ausgewerteten Angaben der Fakultät nicht.

Am Institut für Informatik, das zur Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät gehört, umfasst die Bachelorarbeit ebenfalls 18 ECTS. Das Merkblatt sieht maximal sechs Monate vor, gerechnet ab dem Beginn, der im Anmeldeformular eingetragen ist. Bevor die Arbeit beginnt, muss der Schlussbericht des Informatik-Praktikums eingereicht sein.

Bachelorarbeit am Geographischen Institut: 12 ECTS und maximal 70’000 Zeichen

Das Merkblatt des Geographischen Instituts gilt für die Bachelorarbeiten in Geographie (GEO) und Erdsystemwissenschaften (ESS). Die Bachelorarbeit umfasst 12 ECTS, was ungefähr 360 Arbeitsstunden entspricht. Der Text der Arbeit darf maximal 70’000 Zeichen ohne Leerzeichen umfassen. Bearbeitet wird die Arbeit im Frühjahrssemester, die Aufgabenstellung gibt es ab Anfang Februar, und die Abgabe erfolgt spätestens am Freitag zwei Wochen vor Semesterende.

Zusätzlich verlangt das Merkblatt je ein Abstract auf Deutsch und auf Englisch mit höchstens 400 Wörtern. Im ESS-Studiengang ist ausnahmsweise eine praktische Bachelorarbeit möglich, für die teilweise eigene Regeln gelten. Das Merkblatt ist undatiert, der Dateiname verweist auf das FS 2025.

Theologische und Religionswissenschaftliche Fakultät: ca. 24 bis 30 Seiten im Bachelor, ca. 60 bis 80 im Master

Die Studienordnung der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät nennt für die Bachelorarbeit ca. 24 bis 30 Seiten, also ca. 72’000 bis 90’000 Zeichen inklusive Leerzeichen. Die Masterarbeit umfasst ca. 60 bis 80 Seiten oder ca. 180’000 bis 240’000 Zeichen inklusive Leerzeichen. Beide Arbeiten entstehen auf Deutsch oder Englisch, eine andere Sprache braucht die Zustimmung der Studienkommission.

Die Bachelorarbeit behandelt eine selbst gewählte Fragestellung und wird individuell erarbeitet. Bei der Masterarbeit ist eine Koautorenschaft möglich, sofern die Betreuungsperson sie zulässt. Vorausgesetzt ist unter anderem, dass der eigene Beitrag klar erkennbar ist und das Gewicht einer Masterarbeit hat. Eine ECTS-Zahl für die Arbeiten nennt die Studienordnung nicht.

Masterarbeit an der Philosophischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät: 30 ECTS

An der Philosophischen Fakultät umfasst die Masterarbeit in jedem Major- und Mono-Studienprogramm 30 ECTS und wird einschliesslich Bewertung innert zwei Semestern erbracht. Das Psychologische Institut weist die Masterarbeit als Pflichtmodul mit 30 ECTS aus, das über zwei Semester läuft. Die Note wird dort auf der Skala von 1 bis 6 in Halbnotenschritten vergeben.

Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät nennt für die Masterarbeit 30 ECTS und sechs Monate Bearbeitungszeit. Am Institut für Informatik setzt die Masterarbeit eine abgeschlossene Master-Projektarbeit voraus und dauert maximal sechs Monate. Im Studiengang Wirtschaftschemie beträgt die Dauer der Masterarbeit laut FAQ maximal neun Monate.

Masterarbeit am Geographischen Institut: 30 oder 60 ECTS, Abgabe spätestens nach 12 oder 18 Monaten

Am Geographischen Institut umfasst die Masterarbeit entweder 30 oder 60 ECTS. Das Informationsblatt rechnet dafür ungefähr 900 oder 1’800 Arbeitsstunden, was einem Vollzeitaufwand von ungefähr sechs oder zwölf Monaten entspricht. Abgegeben wird die Arbeit frühestens 6 und spätestens 12 bzw. 18 Monate nach dem Startdatum. Den Seitenumfang vereinbaren die Studierenden mit der Betreuungsperson.

Bei 60 ECTS ist der Standard ein Forschungsartikel zur Einreichung bei einer begutachteten Fachzeitschrift, ergänzt um eine Einleitung und eine Synthese. Die ganze Masterarbeit ist auf Englisch zu verfassen, Französisch oder Italienisch sind nur bei 30 ECTS nach Absprache möglich. Erfüllt eine Masterarbeit die Standards nicht, kann sie nach dem Informationsblatt einmal wiederholt werden.

Masterarbeit an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät: 70’000 bis 90’000 Zeichen bei 12 ECTS

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät setzt für die Masterarbeit 12 ECTS an, was 360 Arbeitsstunden entspricht. Der Umfang beträgt 70’000 bis 90’000 Zeichen einschliesslich Fussnoten, aber ohne Leerzeichen. Verzeichnisse und die Eigenständigkeitserklärung zählen nicht zum Umfang, ebenso wenig Tabellen und Grafiken.

Die Anforderungen der Fakultät verbinden den Umfang mit festen Bewertungskriterien. Die formalen Kriterien gehen mit 30 Prozent in die Bewertung ein, Inhalt und Wissenschaftlichkeit mit 70 Prozent. Weitere Angaben zur Gewichtung stehen weiter unten bei der Bewertung.

Abschlussarbeiten in der Weiterbildung: Vorgaben je CAS-, DAS- oder MAS-Programm

Die Weiterbildungsseite der UZH beschreibt den MAS als Weiterbildungsmaster mit mindestens 60 ECTS, zu dem eine Abschlussarbeit gehört. Ein DAS umfasst mindestens 30 ECTS, wobei die Seite die Abschlussarbeit dort nicht als festen Bestandteil jedes Programms nennt. Ein CAS umfasst mindestens 10 ECTS und schliesst nach dieser Seite manchmal eine kurze Projektarbeit ein.

Eine einheitliche Vorgabe zu Umfang oder Bewertung der Abschlussarbeit nennt die Weiterbildungsseite nicht. Die ausgewerteten Programme regeln das in eigenen Verordnungen oder auf ihren Programmseiten, wie die Beispiele in der Tabelle zeigen.

ProgrammECTS der ArbeitUmfangBearbeitungsdauer
CAS in Citizen Sciencekeine Angabe10 bis 15 Seitendrei Monate
DAS in Applied Ethics5keine Angabekeine Angabe
MAS in Applied Ethics10ungefähr 35 bis 40 Seitenkeine Angabe
MAS MedLaw5keine Angabekeine Angabe
MAS in General Management10keine Angabekeine Angabe

Beim CAS in Citizen Science stehen die drei Monate nach den Präsenz- und Modulphasen zur Verfügung, als Formate nennt die Programmseite etwa einen Projektantrag oder ein Essay. Der dort genannte Abgabetermin vom 31.07.2026 betrifft einen bereits abgelaufenen Durchgang. Die MAS-Arbeit in Applied Ethics wird von zwei Personen betreut.

Formale Vorgaben: Aufbau und Abgabeform am Institut für Informatik

Allgemeine Formvorgaben für alle Abschlussarbeiten der UZH enthalten die ausgewerteten öffentlichen Dokumente nicht. Das Merkblatt des Instituts für Informatik zur Ausarbeitung von Bachelor- und Masterarbeiten nennt die folgenden Bestandteile einer Arbeit.

  • Deckblatt mit Titel, Art der Arbeit, Name, Matrikelnummer, Institut, Betreuung und Abgabedatum
  • Abstract in der Sprache der Arbeit
  • Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben
  • Einleitung mit der Aufgabenstellung
  • Hauptteil
  • Zusammenfassung und Beurteilung der wichtigsten Ergebnisse
  • Literaturverzeichnis in einheitlicher Form
  • Anhang, etwa für vollständige Programme und Details

Das Merkblatt hält fest, dass eine Arbeit allein wegen formaler Schwächen zurückgewiesen werden kann. Zur elektronischen Abgabe gehört neben der vollständigen Arbeit als PDF auch die Eigenständigkeitserklärung. Zusätzlich ist für jede Sprachversion des Abstracts eine unformatierte Textdatei einzureichen.

Die schriftliche Arbeit ist am Institut für Informatik grundsätzlich öffentlich. Die betreuende Professorin bzw. der betreuende Professor entscheidet, ob die ganze Arbeit oder nur das Abstract auf den Webseiten der UZH erscheint. Mit dieser Zustimmung kann für den Anhang Vertraulichkeit vereinbart werden.

Zitierweise: Vorgaben am Institut für Informatik und am Geographischen Institut

Eine Zitierweise, die für alle Abschlussarbeiten der UZH gilt, nennen die ausgewerteten öffentlichen Dokumente nicht. Das Institut für Informatik verlangt, dass Studierende sich für eine einheitliche Zitierweise entscheiden und sie konsequent anwenden. Belegt werden müssen dort auch sinngemäss übernommene Aussagen und Abbildungen oder Tabellen aus anderen Quellen.

Am Geographischen Institut ist der Zitierstil mit der Betreuung abzusprechen, das Bachelor-Merkblatt empfiehlt den Harvard-Stil. Die Empfehlungen der UZH zur generativen KI nennen APA und MLA als mögliche Referenzstile. Die verbindliche Form legen nach diesen Empfehlungen das Studienprogramm oder die Lehrperson fest.

Bewertung: Gewichtung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und am Geographischen Institut

In den ausgewerteten öffentlichen Dokumenten finden sich keine gemeinsamen Bewertungskriterien für alle Abschlussarbeiten der UZH. Einzelne Fakultäten und Institute nennen jedoch eine feste Gewichtung, die die Tabelle wiedergibt.

Einheit und ArbeitstypGewichtung
Rechtswissenschaftliche Fakultät, MasterarbeitInhalt und Wissenschaftlichkeit 70 Prozent, formale Kriterien 30 Prozent
Geographisches Institut, reguläre BachelorarbeitInhalt und Argumentation zwei Drittel, Form ein Drittel
Geographisches Institut, praktische ESS-BachelorarbeitInhalt und Argumentation die Hälfte, Form und Arbeitsweise je ein Viertel

Zu den inhaltlichen Kriterien zählt die Rechtswissenschaftliche Fakultät unter anderem die Erfassung der Rechtslage und die eigenen Stellungnahmen. Das Institut für Informatik nennt als Gesichtspunkte unter anderem die methodische Vorgehensweise und die Diskussion der Ergebnisse. Berücksichtigt werden dort auch Initiative, Selbständigkeit und Zielstrebigkeit.

Aufgeschlagene Wegleitung mit farbigen Registerfahnen, rot unterstrichenen Bewertungskriterien und Randnotizen

Ablauf an der Bildungseinrichtung

Wie läuft eine Abschlussarbeit an der Universität Zürich ab?

Der Ablauf einer Abschlussarbeit unterscheidet sich je nach Fakultät und Institut, die ausgewerteten Dokumente beschreiben aber ähnliche Schritte. Die Liste zeigt diese Schritte in zeitlicher Reihenfolge.

  1. Betreuungsperson finden und Thema vereinbaren
  2. Arbeit anmelden oder Modul buchen
  3. Konzept oder Disposition vorlegen, sofern das Institut das verlangt
  4. Arbeit mit Betreuung erstellen, teils mit Zwischenfassung oder Kolloquium
  5. Arbeit fristgerecht abgeben
  6. Arbeit präsentieren oder verteidigen, sofern vorgesehen
  7. Bewertung durch die Betreuungsperson, teils mit Zweitgutachten
  8. bei Nichtbestehen Arbeit wiederholen oder überarbeiten

In den ausgewerteten Dokumenten kommt nicht jeder Schritt in jedem Studienprogramm vor. An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bestimmt die Betreuungsperson das genaue Vorgehen.

Betreuung und Anmeldung: Betreuungszusage an der Philosophischen Fakultät

An der Philosophischen Fakultät holen Studierende vor der Anmeldung eine Betreuungszusage ein, also die Zusicherung einer qualifizierten Lehrperson, die Arbeit zu betreuen. Bachelorarbeiten dürfen Lehrpersonen mit mindestens einem Masterabschluss betreuen. Bei Masterarbeiten ist mindestens ein Doktorgrad erforderlich.

Das Institut für Informatik sieht vor, dass Studierende ca. vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Beginn eine verantwortliche Lehrperson des Instituts kontaktieren. Ein Anspruch auf eine bestimmte Betreuungsperson besteht nicht. Die Arbeit gilt erst als angemeldet, wenn die Studienkoordination die Anmeldung per E-Mail bestätigt hat.

Themenwahl: Zuteilung, Ausschreibung oder eigene Fragestellung je nach Institut

An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät werden Studierende nach dem Finden einer Betreuungsperson zum OLAT-Kurs für Abschlussarbeiten zugelassen. Nach Erhalt des Links ist innerhalb von 24 Stunden ein Thema zu wählen, und der Workflow zeigt danach die verbindliche Abgabefrist an.

Das Psychologische Institut schreibt offene Themen für die Masterarbeit ungefähr Mitte Dezember für einen Start im Frühlingssemester und ungefähr Mitte Juli für einen Start im Herbstsemester aus. Alternativ klären Studierende eine eigene Fragestellung mit einer Betreuungsperson. Die Modulbuchung folgt nach dieser Vereinbarung.

Am Geographischen Institut werden die Themen der regulären Bachelorarbeiten innerhalb vorgegebener Oberthemen zugeteilt. Bei der praktischen ESS-Arbeit kann ein eigenes Thema vorgeschlagen werden, das mit einer Betreuungsperson abzustimmen ist.

Konzept und Zwischenschritte: zwei bis sechs Seiten am Geographischen Institut

Am Geographischen Institut umfasst der Konzeptentwurf für die Masterarbeit zwei bis drei Seiten bei 30 ECTS und vier bis sechs Seiten bei 60 ECTS. Vereinbarung und Konzept laufen über Lean Gate, die Plattform des Instituts. Das endgültige Konzept wird im Kolloquium der Einheit vorgestellt.

Bei der praktischen ESS-Bachelorarbeit legen Studierende ein zweiseitiges Konzept vor, das die Betreuung akzeptieren muss. Es enthält unter anderem den Forschungsstand und einen Zeitplan mit Meilensteinen.

Am Institut für Informatik ist die Betreuungsperson Anlaufstelle für Fragen zur Aufgabenstellung und zur Disposition, also zur geplanten Gliederung der Arbeit. Die Richtlinien der Professur für Entwicklungspsychologie des Erwachsenenalters sehen eine Zwischenfassung vor, die in die Benotung einfliesst.

Abgabe: elektronische Einreichung und feste Fristen je nach Institut

In den ausgewerteten Dokumenten, die die Abgabe regeln, erfolgt sie elektronisch, die Wege unterscheiden sich aber. An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wird die Arbeit über OLAT hochgeladen und am Geographischen Institut über Lean Gate. Am Institut für Informatik geht sie per E-Mail vom UZH-Konto an die Studienkoordination.

Am Psychologischen Institut wird die Masterarbeit elektronisch an die Betreuungsperson geschickt, zusätzlich kann eine Papierfassung verlangt werden. Als Abgabetermine nennt das Institut den 1. Dezember im Herbstsemester und den 1. Juni im Frühlingssemester.

Achtung

An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und am Psychologischen Institut wird eine verspätete Abgabe als nicht bestanden bewertet. Am Institut für Informatik gelten verspätet oder nicht formgerecht eingereichte Arbeiten als nicht bestanden.

Das Department of Finance verlangt standardmässig eine Executive Summary von höchstens drei Seiten und die vollständige Arbeit in bearbeitbarer Form sowie als PDF. Hinzu kommen die verwendeten Daten und der Code samt Referenzen. Bei bestimmten Projekten können weitere Unterlagen verlangt werden.

An der Philosophischen Fakultät sind Änderungen an der eingereichten Arbeit ausgeschlossen. Tritt vor dem Abgabetermin ein Verhinderungsgrund ein, sieht die Studienordnung ein Gesuch um Abmeldung oder um Fristerstreckung vor. Das Gesuch um Fristerstreckung muss spätestens am Abgabetermin eingereicht sein. Am Psychologischen Institut nennt die FAQ bei Krankheit eine Verlängerung von höchstens einem Monat.

Präsentation und Verteidigung: ca. 20 Minuten am Institut für Informatik

Am Institut für Informatik gehört zur Masterarbeit eine Verteidigung, die innerhalb von fünf Wochen nach der Abgabe stattfinden muss. Sie besteht aus einer Präsentation von ca. 20 Minuten und einer anschliessenden Fragerunde von ca. 10 Minuten. Die verantwortliche Person bewertet die Arbeit einschliesslich Verteidigung mit einer Note.

Beim Department of Finance hängt eine Verteidigung von der Betreuungsperson ab, und die Gewichtung der Bewertungsteile steht in der Aufgabenstellung oder Vereinbarung. In Quantitative Finance ist die Verteidigung der Masterarbeit vorgeschrieben. Am Geographischen Institut folgt bei praktischen ESS-Bachelorarbeiten auf die schriftliche Abgabe eine Präsentation.

Bewertung und Wiederholung: Gutachten, Note und zweiter Versuch je nach Reglement

An der Philosophischen Fakultät erstellt die Betreuungsperson für die Bewertung ein Gutachten, also eine schriftliche Beurteilung der Arbeit. Die Masterarbeit an der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät wird zweifach begutachtet, das Zweitgutachten übernimmt eine weitere Lehrperson. Die MAS-Arbeit in MedLaw bewertet die betreuende Lehrperson gemeinsam mit einer Fachperson aus Medizin oder Recht.

Auch die Wiederholung einer nicht bestandenen Arbeit regeln die Einheiten unterschiedlich. Die Tabelle zeigt die Regeln aus den ausgewerteten Dokumenten.

EinheitRegel bei Nichtbestehen
Philosophische Fakultätneue Arbeit zu einem neuen Thema
Institut für Informatikeinmalige Wiederholung mit neuem Thema, andere Betreuung möglich
Psychologisches Instituteinmalige Wiederholung mit anderem Thema, gleiche Betreuung möglich
Geographisches Institut, Bachelorarbeiteinmalige Wiederholung mit maximal 14 Wochen Bearbeitungsdauer
Theologische und Religionswissenschaftliche FakultätÜberarbeitung und zweite Einreichung, danach einmal neue Arbeit mit neuem Thema
Applied Ethics (DAS, MAS) und MedLaw (MAS)einmalige Überarbeitung innerhalb von höchstens drei Monaten

An der Philosophischen Fakultät erfolgt die Wiederholung immer als Wiederholung des ganzen Moduls. Auch nach einer Abmeldung vom Pflichtmodul ist dort grundsätzlich eine neue Arbeit zu einem neuen Thema zu verfassen.

Zwei Fachpersonen besprechen ausgedruckte Seiten einer wissenschaftlichen Arbeit

Hilfsmittel und KI

Welche Regeln gelten für Hilfsmittel, KI und externe Unterstützung?

Die konkreten Vorgaben zum Einsatz generativer KI legen nach den Empfehlungen der UZH die Fakultäten und Studienprogrammleitungen fest. Die Lehrpersonen informieren Studierende darüber, ob und in welchem Umfang solche Werkzeuge in Leistungsnachweisen zulässig sind. Studierende müssen sich ihrerseits über die Regeln informieren, die für ihre Arbeit gelten.

Eigenständigkeitserklärung: Hilfsmittel nach den Empfehlungen der UZH vollständig angeben

Mit der Eigenständigkeitserklärung bestätigen Studierende, dass sie die Arbeit selbst verfasst und nur die angegebenen Hilfsmittel verwendet haben. Einzelne Dokumente nennen sie Selbstständigkeitserklärung. Nach den Empfehlungen der UZH dürfen nur erlaubte Hilfsmittel verwendet werden, und diese sind vollständig auszuweisen.

Bei generativer KI soll die Erklärung die verwendeten Produkte nennen, und die Verantwortung für den Inhalt bleibt bei der einreichenden Person. Am Institut für Informatik schliesst die Erklärung generative KI wie ChatGPT ausdrücklich ein. Am Geographischen Institut gehört die unterschriebene Erklärung zur Arbeit.

KI-Werkzeuge: Offenlegung je nach Institut

Die Institute legen unterschiedliche Pflichten zur Offenlegung fest. Die Liste zeigt die Vorgaben aus den ausgewerteten Dokumenten.

  • Institut für Informatik, Einsatz nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der Betreuung und mit Deklaration
  • Geographisches Institut, Kennzeichnung von KI-generiertem Text oder Code, Offenlegung sprachlicher KI-Überarbeitung im Anhang und Überprüfung generierter Inhalte
  • Department of Finance, KI-Erklärung in Tabellenform mit Werkzeug, Zweck, betroffenen Abschnitten und Art der Überprüfung
  • Psychologisches Institut, missbräuchliche Nutzung gilt als bewusste Täuschung und kann rechtliche Schritte nach sich ziehen

Das Geographische Institut hat zusätzlich eine KI-Leitlinie veröffentlicht, die verschiedene Nutzungsformen einstuft. Die Tabelle gibt diese Einstufung wieder, beginnend mit den problematischen Formen.

NutzungEinstufung in der KI-Leitlinie des Geographischen Instituts
KI-erzeugten Text einreichenproblematisch
fremde Texte mit KI zusammenfassen, übersetzen oder paraphrasierenproblematisch
eigene Texte sprachlich mit KI überarbeitenKI-Erklärung einschliesslich Prompts
Brainstorming mit KIKI-Erklärung einschliesslich Prompts
fremde Texte für den eigenen Gebrauch mit KI zusammenfassen oder übersetzenKI-Erklärung einschliesslich Prompts
Rechtschreibfunktionen und ähnliche digitale Unterstützungkeine KI-Erklärung nötig

Die Einstufung stammt aus der Leitlinie des Geographischen Instituts. Auch die Empfehlungen der UZH unterscheiden generative Werkzeuge von nicht-generativen Hilfen wie einer reinen Rechtschreibkorrektur. Bei generativen Hilfsmitteln empfehlen sie eine transparente und nachvollziehbare Nutzung.

Plagiatsprüfung: Turnitin als Software der UZH, Pflicht bei Veröffentlichung in ZORA

Die UZH stellt den Lehrpersonen die Software Similarity by Turnitin zur Plagiatserkennung bereit und überlässt den Fakultäten, wie sie diese einsetzen. Masterarbeiten und Dissertationen, die in ZORA erscheinen, müssen seit dem Beschluss vom 4. Juli 2017 mit Plagiatssoftware (heute Turnitin) geprüft werden. ZORA ist das Repositorium der UZH für öffentlich zugängliche Arbeiten.

An der Philosophischen Fakultät können alle studentischen Arbeiten stichprobenartig oder auf Verdacht hin geprüft werden. Die Theologische und Religionswissenschaftliche Fakultät prüft alle Masterarbeiten, die für ZORA vorgesehen sind, und andere Arbeiten auf Verdacht hin.

Die Seite der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät nennt für Verdachtsfälle «PlagScan-in-a-BOX». Nach der Informationsseite der UZH zur Plagiatserkennung ersetzt Turnitin die Software PlagScan.

Folgen bei Verstössen: Regeln der Disziplinarkommission, der Philosophischen Fakultät und einzelner Programme

Ergibt die Prüfung an der Philosophischen Fakultät ein Plagiat, wird ein Verfahren wegen unlauteren Verhaltens nach der Rahmenverordnung der Fakultät eingeleitet. Vorher erhalten die betroffenen Studierenden Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Psychologische Institut behandelt missbräuchliche KI-Nutzung wie ein Plagiat oder eine von Dritten verfasste Arbeit als bewusste Täuschung.

Achtung

Die Disziplinarkommission der UZH nennt den Verlust des Ergebnisses einer Leistungsüberprüfung als mögliche Folge eines Plagiats. Eine falsche Eigenständigkeitserklärung kann sich erschwerend auswirken, und zusätzlich können Verfahrenskosten von CHF 200 bis CHF 1’000 auferlegt werden.

Bei der Bemessung berücksichtigt die Disziplinarkommission die Umstände und das Verschulden, auch Umfang und Art des plagiierten Materials können eine Rolle spielen. Nach der Verordnung der Weiterbildungsprogramme in Applied Ethics kann ein Leistungsnachweis bei unlauteren Mitteln als nicht bestanden gelten. Wurde die Zulassung erschlichen oder ist ein Abschluss nicht mehr möglich, sieht sie den Ausschluss vom Studiengang vor, zudem kann ein Ausweis für ungültig erklärt und ein Titel aberkannt werden.

Unterstützung durch Dritte: individuelle Arbeit an PhF und TRF, Belegpflicht am Institut für Informatik

An der Philosophischen Fakultät wird jede schriftliche Arbeit einschliesslich der Bachelor- und Masterarbeit grundsätzlich individuell erarbeitet, und eine Ko-Autorschaft ist ausgeschlossen. Kooperationen sind dort nur möglich, wenn der eigene Beitrag als eigenständiger Text eingereicht und unabhängig bewertet werden kann. An der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät ist eine Koautorenschaft bei der Bachelorarbeit nicht zulässig.

Das Merkblatt des Instituts für Informatik regelt die Durchsicht durch eine Drittperson. Inhaltliche Korrekturen sind dort wie Zitate zu belegen, während Korrekturen von Grammatik und Rechtschreibung nicht vermerkt werden müssen. Im Zweifelsfall empfiehlt das Merkblatt, die sprachliche Qualität der Arbeit vor der Abgabe durch eine Drittperson prüfen zu lassen.

Die übrigen ausgewerteten öffentlichen Dokumente regeln ein Lektorat oder eine Korrektur durch Dritte nicht ausdrücklich. Mit der Eigenständigkeitserklärung bestätigen Studierende auch dort, dass sie die Arbeit selbst verfasst und nur die angegebenen Hilfsmittel verwendet haben. Nach den Empfehlungen der UZH sind alle Hilfsmittel vollständig auszuweisen.

FAQ

Häufige Fragen zu Abschlussarbeiten an der Universität Zürich

Eine Seitenzahl, die für alle Bachelorarbeiten der UZH gilt, nennen die ausgewerteten öffentlichen Dokumente nicht. An der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät umfasst die Bachelorarbeit ca. 24 bis 30 Seiten. Am Geographischen Institut gilt eine Obergrenze von 70’000 Zeichen ohne Leerzeichen.

Die Zahl hängt von der Fakultät ab. An der Philosophischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät umfasst die Masterarbeit 30 ECTS, am Geographischen Institut 30 oder 60 ECTS. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät setzt für die Masterarbeit 12 ECTS an.

Die Bearbeitungsdauer ist je nach Fakultät unterschiedlich geregelt. An der Philosophischen Fakultät wird die Bachelorarbeit innert eines Semesters erbracht, an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät in sechs Monaten. Das Institut für Informatik nennt maximal sechs Monate, die FAQ der Wirtschaftschemie drei Monate.

Nach den Empfehlungen der UZH dürfen nur erlaubte Hilfsmittel verwendet werden, und die konkreten Vorgaben zu generativer KI legen die Fakultäten und Studienprogrammleitungen fest. Die Lehrpersonen informieren Studierende darüber, ob und in welchem Umfang generative KI in Leistungsnachweisen zulässig ist. Wo generative KI als Hilfsmittel zulässig ist, nennt die Eigenständigkeitserklärung die verwendeten Produkte. Am Institut für Informatik ist der Einsatz nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der Betreuung vorgesehen und muss deklariert werden.

Nach den Empfehlungen der UZH nennt die Eigenständigkeitserklärung die verwendeten KI-Produkte. Am Geographischen Institut ist für bestimmte Nutzungen eine KI-Erklärung einschliesslich der Prompts vorgesehen, und KI-generierter Text oder Code ist zu kennzeichnen. Das Department of Finance verlangt eine Erklärung in Tabellenform, die unter anderem Werkzeug und Zweck festhält.

Ja, die UZH stellt dafür die Software Similarity by Turnitin bereit, und die Fakultäten entscheiden über deren Einsatz. Masterarbeiten und Dissertationen, die in ZORA veröffentlicht werden, müssen seit dem Beschluss vom 4. Juli 2017 mit Plagiatssoftware (heute Turnitin) geprüft werden. An der Philosophischen Fakultät können alle studentischen Arbeiten stichprobenartig oder auf Verdacht hin geprüft werden.

Ein Plagiat kann zum Verlust des Ergebnisses der Leistungsüberprüfung führen. Die Disziplinarkommission berücksichtigt bei der Massnahme die Umstände und das Verschulden, und eine falsche Eigenständigkeitserklärung kann erschwerend wirken. Zusätzlich können Verfahrenskosten von CHF 200 bis CHF 1’000 auferlegt werden.

Ja, die ausgewerteten Reglemente, die das regeln, sehen einen weiteren Versuch vor, die Form unterscheidet sich aber. An der Philosophischen Fakultät und am Institut für Informatik ist eine neue Arbeit zu einem neuen Thema zu verfassen. An der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät kann eine ungenügende Masterarbeit zunächst überarbeitet und ein zweites Mal eingereicht werden.

Das hängt vom Institut ab. Am Institut für Informatik gehört eine Verteidigung mit ca. 20 Minuten Präsentation und ca. 10 Minuten Fragerunde zur Masterarbeit. Beim Department of Finance entscheidet die Betreuungsperson, in Quantitative Finance ist die Verteidigung der Masterarbeit vorgeschrieben.

An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, am Institut für Informatik und am Psychologischen Institut gilt eine verspätete Abgabe als nicht bestanden. Die Philosophische Fakultät sieht bei einem Verhinderungsgrund ein Gesuch um Fristerstreckung oder Abmeldung vor, wobei das Gesuch um Fristerstreckung spätestens am Abgabetermin eingereicht sein muss. Am Psychologischen Institut nennt die FAQ bei Krankheit eine Verlängerung von höchstens einem Monat.

Hinweis zu den Angaben

Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen der Universität Zürich und werden ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bereitgestellt. Massgeblich sind ausschliesslich die aktuellen Vorgaben der Bildungseinrichtung.

Verwendete Quellen

  1. Studienordnung (allgemeiner Teil) für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen an der Philosophischen Fakultät der Universität ZürichVersion 3, Stand 12.12.2023 · PDF
  2. Studienordnung für das Bachelor- und Masterstudium an der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät der Universität ZürichFassung vom 19.10.2018, Teilrevision vom 06.05.2025 · PDF
  3. AbschlussarbeitenAbgerufen am 07.10.2026
  4. Bachelorarbeit in der Informatik02.07.2026 · PDF
  5. Masterarbeit in der Informatik02.07.2026 · PDF
  6. Ausarbeitung von Bachelor- und Masterarbeiten in der Informatik31.05.2023 · PDF
  7. Informationen (Merkblatt) zur BachelorarbeitUndatiert, Dateiname verweist auf FS 2025 · PDF
  8. Detailed Information on the Master’s Thesis11.02.2025 · PDF
  9. AI GuidelinesVersion 18.02.2026 · PDF
  10. Anforderungen und Bewertungskriterien für Masterarbeiten25.06.2025 · PDF
  11. MasterarbeitAbgerufen am 07.10.2026
  12. FAQ Bachelor-/Masterarbeit31.03.2026
  13. Künstliche Intelligenz im Studium22.05.2025
  14. Richtlinien für Masterarbeiten, Entwicklungspsychologie: Erwachsenenalter01.01.2025 · PDF
  15. FAQ AbschlussarbeitenAbgerufen am 07.10.2026
  16. FAQ WirtschaftschemieAbgerufen am 07.10.2026
  17. Empfehlungen zum Umgang mit generativer Künstlicher Intelligenz an der UZHAbgerufen am 07.10.2026
  18. Plagiarism DetectionAbgerufen am 08.10.2026
  19. Folgen eines DisziplinarverfahrensAbgerufen am 07.10.2026
  20. Abschlüsse und TitelAbgerufen am 07.10.2026
  21. CAS in Citizen ScienceAbgerufen am 07.10.2026
  22. Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und MAS in Applied Ethics28.08.2015, in Kraft seit 01.02.2017 · PDF
  23. MAS in Applied EthicsAbgerufen am 07.10.2026
  24. MAS MedLawAbgerufen am 07.10.2026
  25. Verordnung CAS, DAS und MAS in MedLaw29.05.2024 · PDF
  26. MAS in General ManagementAbgerufen am 07.10.2026

Stand: 8. Oktober 2026

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8. Oktober 2026