Ghostwriter Jura

Wir schreiben Ihre akademische Arbeit in Jura nach den Richtlinien Ihrer Bildungseinrichtung. Damit Sie trotz Beruf und Privatleben den Abgabetermin halten, ganz ohne Stress.

  • Offerte in wenigen Stunden
  • 100 % diskret und anonym
  • Keine KI, echte Fachpersonen
  • Express in unter 24 h möglich
  • Plagiats- und KI-Bericht inklusive
  • Abends und am Wochenende erreichbar
Sehr gut SwissWrite Bewertungen Geprüfte Bewertungen heute
Aufgeschlagenes Gesetzbuch mit Notizen und Laptop auf einem Schreibtisch

Leistungsumfang

Wobei unterstützen wir Sie bei Arbeiten in Jura?

Viele Studierende, die im Fach Rechtswissenschaft Masterarbeit schreiben lassen möchten, stellen uns zuerst eine einzige Frage. Kennt die Fachperson Jura so, wie Schweizer Lehrstühle es verlangen? Unsere Antwort beginnt bei der Zuteilung. Ihre Arbeit geht an eine Person mit juristischem Abschluss, die in Ihrem Rechtsgebiet zu Hause ist und die Vorgaben Ihres Lehrstuhls vor dem ersten Satz liest.

Die Unterstützung reicht von der Themenidee bis zur abgabefertigen Mustervorlage. Sie entscheiden, ob wir die ganze Arbeit verfassen oder einzelne Kapitel übernehmen. Viele Personen geben gezielt den Hauptteil mit Meinungsstand und eigener Stellungnahme ab, weil dieser Teil in Jura den Löwenanteil der Zeit beansprucht.

Texterstellung von der Disposition bis zur Abgabe

Am Anfang steht in der Regel die Disposition, also die Planung mit Fragestellung und vorläufiger Gliederung. Viele Lehrstühle verlangen sie, bevor das eigentliche Schreiben beginnt. Wir erstellen die Disposition so, dass Ihre Betreuungsperson die geplante Argumentation auf einen Blick erkennt und früh Rückmeldung geben kann.

Danach entsteht die Arbeit in Etappen, die wir im Kick-off gemeinsam festlegen. Sie erhalten Teilleistungen zur Durchsicht und können jederzeit Rückmeldungen einbringen. So behalten Sie den Überblick über Inhalt und Zeitplan, auch wenn Sie nebenbei in einem vollen Pensum arbeiten. Die Texterstellung übernehmen wir unter anderem bei diesen Arbeitstypen.

  • Seminararbeit und Proseminararbeit im Bachelor
  • Bachelorarbeit an Universitäten und im Bachelor of Law an Fachhochschulen
  • Masterarbeit im MLaw, also im juristischen Masterstudium
  • CAS-Arbeit, DAS-Arbeit und MAS-Thesis mit juristischem Schwerpunkt
  • Arbeiten im LL.M. auf Deutsch oder Englisch
  • Dissertation, kapitelweise oder als Lektorat

Jeder dieser Arbeitstypen folgt eigenen Regeln zu Umfang und Frist. Diese Regeln prüfen wir vor Projektstart anhand der Wegleitung oder des Merkblatts Ihres Lehrstuhls. In unserer Datenbank liegen viele solche Dokumente bereits vor, sodass die Fachperson ab dem ersten Tag mit den richtigen Vorgaben arbeitet.

Lektorat und Überarbeitung bestehender Entwürfe

Haben Sie bereits einen Text, setzen wir dort an. Im Fachlektorat prüft die Fachperson, ob jede Aussage durch die passende Fundstelle gedeckt ist und ob der rote Faden von der Fragestellung bis zur Schlussfolgerung hält. Passagen, die zu beschreibend bleiben, verfasst sie bei Bedarf neu.

Im Korrektorat geht es um Sprache und Form. In Jura fällt hier mehr Arbeit an als in anderen Fächern, weil jede Fussnote eigenen Regeln folgt. Wir vereinheitlichen Abkürzungen und Fundstellenangaben, sodass die gewählte Zitierweise von der ersten bis zur letzten Seite gleich bleibt.

Gut zu wissen

Lektorat und Formatierung sind auch einzeln buchbar. Das lohnt sich vor allem dann, wenn Ihre Argumentation steht, Sie aber unsicher sind, ob Fussnoten und Verzeichnisse den Vorgaben Ihres Lehrstuhls entsprechen. Die Fachperson markiert jede Änderung, damit Sie nachvollziehen können, was angepasst wurde.

Fehlt im Entwurf die eigene Stellungnahme, kann ein Lektorat diese Lücke allein kaum schliessen. In solchen Fällen sagen wir offen, welche Kapitel eine Neufassung brauchen, und erstellen dafür eine separate Offerte. So wissen Sie vor Auftragserteilung, welcher Aufwand auf Sie zukommt.

Grenzen von KI bei juristischen Quellen und Argumenten

Sprachmodelle wie ChatGPT oder Claude formulieren juristische Texte flüssig. Bei den Belegen scheitern sie aber regelmässig. Sie nennen Bundesgerichtsentscheide mit plausibler Nummer, die es so nie gegeben hat, oder schreiben einem Kommentar eine Aussage zu, die dort nirgends steht. Einzelne Lehrstühle warnen in ihren Merkblättern ausdrücklich davor.

Das zweite Problem ist der Rechtsstand. Viele Modelle stützen sich auf Literatur, die vor grösseren Revisionen erschienen ist, etwa vor der Revision der Zivilprozessordnung (ZPO) vom 1. Januar 2025. Artikelnummern und Lehrmeinungen passen dann zum alten Recht, erscheinen im Text aber als geltendes Recht.

Vorsicht

Im Juni 2026 ist das Bundesgericht auf eine Beschwerde gar nicht erst eingetreten, die erkennbar mit KI verfasst war (Urteil 9C_235/2026). Der Text war reich an allgemeinen Aussagen und setzte sich kaum mit dem angefochtenen Entscheid auseinander. Gutachten zu Seminararbeiten legen einen ähnlichen Massstab an, sobald eine eigene Subsumtion gefragt ist, also die Anwendung der Norm auf den konkreten Fall.

Unsere Fachpersonen arbeiten deshalb ohne KI-generierte Textbausteine. Jede Fundstelle prüfen sie im Original, in Datenbanken wie Swisslex oder legalis und in der Entscheidsammlung des Bundesgerichts. Die Subsumtion entsteht aus der Lektüre der Urteile selbst. Zur fertigen Arbeit erhalten Sie einen Plagiats- und KI-Bericht.

Reihe von Gesetzeskommentaren in einem Bibliotheksregal

Besonderheiten

Was unterscheidet eine Arbeit in Jura von anderen Fächern?

Eine juristische Arbeit misst sich an anderen Massstäben als eine empirische Arbeit in der BWL oder der Psychologie. Eine Datenerhebung gibt es in der Regel keine, und das Methodenkapitel fällt kurz aus. Bewertet wird, wie präzise Sie mit Normen und Urteilen umgehen und ob Sie zu jeder Streitfrage einen eigenen Standpunkt begründen.

Hinzu kommt, dass Jura in der Schweiz stark vom einzelnen Lehrstuhl geprägt ist. Zwei Betreuungspersonen derselben Fakultät können unterschiedliche Zitierweisen und Umfangsregeln vorgeben. Wir richten uns deshalb zuerst nach dem Merkblatt Ihres Lehrstuhls und erst danach nach der allgemeinen Wegleitung.

Rechtsgebiete, in denen wir Arbeiten betreut haben

Die Fachperson für Ihre Arbeit wählen wir nach Rechtsgebiet aus. Eine Arbeit im Schiedsrecht verlangt andere Kommentare und eine andere Rechtsprechung als eine Arbeit im Sozialversicherungsrecht. Die Übersicht zeigt Bereiche, in denen wir Arbeiten betreut haben, mit einer typischen Fragestellung je Gebiet.

RechtsgebietTypische Fragestellung
ArbeitsrechtWann ist eine Kündigung nach Art. 336 OR missbräuchlich?
GesellschaftsrechtKann die französische SAS ein Vorbild für das Schweizer Recht sein?
StrafrechtWas ändert die Widerspruchslösung im revidierten Sexualstrafrecht an der Beweisführung?
Öffentliches RechtWelche gesetzliche Grundlage braucht der Einsatz von KI in der Verwaltung?
SchiedsrechtWann verletzt ein Schiedsspruch das rechtliche Gehör nach Art. 190 IPRG?
EuroparechtWelche Pflichten aus dem AI Act der EU treffen Schweizer Unternehmen?
DatenschutzrechtWann verlangt das revidierte DSG eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Viele Themen stammen aus den Themenlisten der Seminare, andere schlagen Studierende selbst vor. In beiden Fällen prüft die Fachperson zuerst, ob sich die Frage im vorgegebenen Umfang beantworten lässt. Ist das Thema zu breit, schlägt sie eine engere Fragestellung vor, die Sie mit Ihrer Betreuungsperson abstimmen.

Quellen in der juristischen Rangfolge

Juristische Arbeiten stützen sich auf eine feste Rangfolge von Quellen, die mit dem Gesetzestext beginnt. Einzelne Lehrstühle erwarten diese Reihenfolge auch innerhalb der Fussnoten, wobei eine aussagekräftigere Quelle vorangestellt werden darf. Die Tabelle zeigt, wie unsere Fachpersonen mit jeder Quellenart arbeiten.

QuellenartSo arbeiten wir damit
Gesetzestext, etwa OR oder ZGBZitat auf die kleinste Einheit genau, mit Absatz und Litera
Botschaft des BundesratesAuslegung nach Zweck und Entstehung, Bezug über Fedlex
Amtliches Bulletin, das Protokoll der RatsdebattenBeleg für den Willen des Gesetzgebers bei umstrittenen Begriffen
Entscheide des BundesgerichtsZitat mit Erwägung, Prüfung auf spätere Praxisänderungen
Kommentare wie der Basler oder der Berner KommentarZitat nach Artikel und Randnote in der aktuellen Auflage
Lehre aus der Romandie und dem TessinEinbezug, wo der Lehrstuhl alle Landessprachen erwartet

Die Botschaft wird in studentischen Arbeiten oft unterschätzt. Sie erklärt, welchen Zweck der Gesetzgeber mit einer Norm verfolgt, und ist damit ein Werkzeug der Auslegung. Wir ziehen sie bei jeder Arbeit bei, in der ein Begriff umstritten ist, und zitieren sie mit der Fundstelle im Bundesblatt.

Zitierweise nach dem Merkblatt Ihres Lehrstuhls

Einen einheitlichen schweizerischen Zitierstandard für juristische Arbeiten gibt es keinen. Fachbibliotheken verweisen ausdrücklich auf die Richtlinien des Lehrstuhls, bei dem die Arbeit entsteht. Manche Vorgaben verlangen Gesetzesartikel im Fliesstext, andere setzen sie in die Fussnote. Selbst die Reihenfolge mehrerer Belege in einer Fussnote ist je nach Merkblatt geregelt.

Auch Details unterscheiden sich. Kommentare werden nach Randnote zitiert, also nach den durchnummerierten Absätzen, abgekürzt als N oder Rz. Werke mit Randnoten nach Seiten zu zitieren, gilt an vielen Lehrstühlen als Fehler. Aufgehobene Bestimmungen erhalten ein vorangestelltes a, etwa aZPO für die Fassung vor 2025.

Gut zu wissen

Eine Fussnote nach gängigem Schweizer Muster nennt zuerst den Autorennamen, oft in Kapitälchen, mit Artikel und Randnote des Kommentars. Danach folgt ein Bundesgerichtsentscheid mit seiner Fundstelle in der amtlichen Sammlung (BGE) und der Angabe E. mit Nummer. Das E. steht für Erwägung, den nummerierten Begründungsabschnitt eines Urteils.

Literaturverwaltungen wie Zotero oder Citavi helfen beim Sammeln, liefern aber selten das korrekte juristische Format. Wir passen jede Fussnote von Hand an und führen getrennte Verzeichnisse für Entscheide und Materialien, wo Ihr Lehrstuhl das so wünscht. Am Schluss gleicht die Qualitätssicherung Fussnoten und Verzeichnisse miteinander ab.

Eigene Stellungnahme zu jeder Streitfrage

In Gutachten zu juristischen Arbeiten taucht ein Kritikpunkt immer wieder auf, nämlich die Zitatencollage. Gemeint ist eine Arbeit, die Meinungen aus Lehre und Rechtsprechung sauber zusammenträgt, ohne selbst Position zu beziehen. Bewertungsraster verlangen ausdrücklich eigene Standpunkte und eine kritische Analyse, und manche Lehrstühle erwarten die Stellungnahme laufend im Text.

Eine überzeugende Stellungnahme folgt einem klaren Muster. Zuerst stellt die Arbeit den Meinungsstand dar, mit Namen der Personen, die eine Ansicht vertreten. Dann wägt sie die Argumente ab und begründet, welcher Auffassung sie folgt oder warum sie eine eigene Lösung vorschlägt.

Vorsicht

Korrekturhinweise einzelner Lehrstühle nennen typische Fehler beim Belegen. Dazu gehören Quellenpakete, bei denen mehrere Autoren ohne Zuordnung an einer Aussage hängen. Ebenso häufig sind Blindzitate, also Fundstellen, die aus einem anderen Werk übernommen werden, ohne das Original zu lesen. Beide Fehler fallen auf, sobald die Betreuungsperson eine Fundstelle nachschlägt.

Unsere Fachpersonen ordnen jede Aussage der Person zu, die sie vertritt. Sie lesen die zitierte Quelle selbst, und wo eine Fundstelle die Aussage nur mittelbar stützt, setzen sie ein vgl. davor, wie es die Zitierregeln vorsehen. Je umstrittener ein Punkt ist, desto breiter fällt die zitierte Literatur aus.

Umfang in Zeichen und knappe Bearbeitungsfristen

Juristische Lehrstühle messen den Umfang häufig in Zeichen und weniger in Seiten. Ob Fussnoten mitzählen, regelt jedes Merkblatt anders, und die Unterschiede sind beträchtlich. Wir richten die Gliederung von Anfang an auf die Zeichenvorgabe aus, damit am Ende kein Kapitel gekürzt werden muss.

Vorgabe aus MerkblätternFolge für die Planung
Bachelorarbeit, 6 ECTS, 40’000 bis 50’000 Zeichen mit FussnotenFussnoten von Beginn an ins Budget einrechnen
Bachelorarbeit, 6 ECTS, 30’000 bis 35’000 Zeichen ohne FussnotenBelege frei, Fliesstext dafür knapp halten
Masterarbeit, 12 ECTS, 70’000 bis 90’000 Zeichen mit FussnotenRund 40 Seiten, Schwerpunkte früh festlegen
Masterarbeit mit 16 Tagen ab ThemenausgabeFachperson am Tag der Themenausgabe bereit

Gerade die kurzen Fristen überraschen viele Personen. An einzelnen Lehrstühlen liegen zwischen Themenausgabe und Abgabe der Masterarbeit gut zwei Wochen, während Seminararbeiten dort drei Monate Zeit erhalten. Planen Sie in einem solchen Fall frühzeitig mit uns, damit die Fachperson am ersten Tag startet.

Formalia mit Einfluss auf das Bestehen

In vielen Fächern kosten Formfehler ein paar Zehntel. In Jura kann eine formal mangelhafte Arbeit als ungenügend gelten, auch wenn der Inhalt trägt, und einzelne Lehrstühle weisen solche Arbeiten zurück. Ein Bewertungsraster, das uns vorliegt, gewichtet die formalen Vorgaben mit 30 Prozent der Note.

Zu diesen Vorgaben gehören Details, die man leicht übersieht. Manche Wegleitungen schreiben einen rechten Rand von 5 Zentimetern für Korrekturen vor, andere verlangen die Muttersprache auf dem Deckblatt. Eine Wegleitung hält zur Gliederung fest, dass auf einen Punkt a) immer ein Punkt b) folgen muss.

Vorsicht

Bei Plagiaten zeigen sich juristische Fakultäten streng. An einer Fakultät wird eine Arbeit, die gegen die wissenschaftliche Redlichkeit verstösst, mit der Note 1 bewertet. Seit 2026 gilt dort zudem eine übernommene oder umformulierte KI-Passage ohne Hinweis in der Fussnote als Plagiat. Disziplinarische Massnahmen der Universität kommen gegebenenfalls hinzu.

Vor der Auslieferung prüft deshalb eine zweite, unabhängige Person jede Arbeit. Sie kontrolliert Formalia und Zitation anhand Ihrer Wegleitung und gleicht Fundstellen stichprobenweise mit dem Original ab. Danach folgen Plagiatsprüfung und KI-Check, deren Berichte Sie mit der Arbeit erhalten.

Aktueller Rechtsstand nach den Revisionen seit 2023

Das Schweizer Recht hat sich in den letzten Jahren in mehreren Gebieten verändert. Das revidierte Aktienrecht und das neue Erbrecht gelten seit dem 1. Januar 2023, das totalrevidierte Datenschutzgesetz seit dem 1. September 2023. Die revidierte ZPO ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.

Daraus folgt, dass ältere Auflagen von Kommentaren teilweise den alten Rechtsstand abbilden. Eine Arbeit, die sie ungeprüft übernimmt, zitiert womöglich Artikel, die heute anders lauten. Unsere Fachpersonen arbeiten mit der aktuellen Auflage und kennzeichnen altes Recht, wo es für Ihre Fragestellung noch eine Rolle spielt.

Gut zu wissen

Bei Übergangsfragen gehört das alte Recht oft zur Analyse, etwa wenn ein Sachverhalt vor dem Inkrafttreten liegt. Dann zitieren wir beide Fassungen und machen in der Fussnote klar, welche gemeint ist. Die Übergangsbestimmungen des jeweiligen Erlasses zeigen, welches Recht im konkreten Fall gilt.

Auch die Rechtsprechung bewegt sich. Vor der Abgabe prüft die Fachperson deshalb, ob das Bundesgericht seine Praxis zu einem zitierten Entscheid angepasst hat, und ergänzt Urteile, die nach Projektstart publiziert wurden. So bildet Ihre Arbeit den Stand am Abgabetag ab.

Juristische Arbeiten in der Weiterbildung

Viele Personen, die uns eine juristische Arbeit anvertrauen, haben selbst nie Jura studiert. Sie absolvieren einen CAS im Arbeitsrecht neben der Stelle in der Personalabteilung oder eine MAS-Thesis im Wirtschaftsrecht nach Jahren im Treuhandwesen. Einzelne Weiterbildungen richten sich ausdrücklich an Personen ohne juristisches Studium.

Diese Arbeiten verlangen in der Regel einen Praxistransfer, also die Übertragung der Rechtslage auf das eigene Unternehmen. Die Fachperson verbindet die juristische Analyse mit Ihrem beruflichen Fall, etwa einem Reglement oder einem Vertragsmuster aus Ihrem Betrieb. Vertrauliche Unternehmensdaten tauschen wir dabei ausschliesslich über verschlüsselte Kanäle aus.

Studentin prüft Fussnoten in einem ausgedruckten Entwurf

Typische Probleme

Welche Probleme sehen wir bei Studierenden aus Jura am häufigsten?

Problem 01Erfundene KI-Quellen

Ich habe mit ChatGPT angefangen, und die Fussnoten sahen perfekt aus. Beim Nachschlagen habe ich dann zwei der Bundesgerichtsentscheide einfach nirgends gefunden.

Dieses Muster begegnet uns in Jura öfter als in anderen Fächern, weil Entscheidnummern und Randnoten leicht zu imitieren sind. Ein Sprachmodell erzeugt eine Fundstelle, die formal korrekt aussieht und inhaltlich nie existiert hat. Einzelne Lehrstühle behalten sich vor, alle zitierten Quellen vorlegen zu lassen.

Wir gehen solche Entwürfe Fussnote für Fussnote durch. Jede Fundstelle sucht die Fachperson im Original, erfundene Belege ersetzt sie durch echte Rechtsprechung und Literatur. Bleibt eine Aussage ohne tragfähige Quelle, fällt sie weg oder erhält eine neue Begründung. Am Ende stimmt jede Fussnote mit dem Original überein.

Problem 02Keine eigene Stellungnahme

Im Gutachten stand, meine Arbeit sei eine Zitatensammlung. Dabei habe ich doch alles belegt, genau so, wie man es uns im Studium beigebracht hat.

Im Studium lernen viele vor allem, Meinungen sauber zu belegen. In der Bachelor- oder Masterarbeit reicht das selten, weil Bewertungsraster einen eigenen Standpunkt ausdrücklich verlangen. Eine Arbeit, die den Meinungsstand nur referiert, verliert dort Punkte, wo die Analyse beginnen sollte.

Unsere Fachpersonen bauen die Stellungnahme in jede Streitfrage ein. Sie wägen die Argumente ab, entscheiden sich begründet für eine Auffassung und führen diese Linie bis zur Schlussfolgerung weiter. Im Kick-off klären wir, welche Position Sie selbst vertreten möchten, damit die Arbeit zu Ihrer eigenen Sicht passt.

Problem 03Uneinheitliche Zitierweise

Im Merkblatt steht Rz., im Kommentar steht N, und Zotero macht aus jedem Urteil wieder etwas anderes. Ich weiss langsam echt nicht mehr, was richtig ist.

Das Problem liegt selten an fehlender Sorgfalt. Juristische Zitierregeln unterscheiden sich von Lehrstuhl zu Lehrstuhl, und Literaturverwaltungen bilden diese Unterschiede kaum ab. Fachbibliotheken weisen selbst darauf hin, dass Zitationen aus Zotero von Hand nachgearbeitet werden müssen. Ohne diese Nacharbeit gehen bei der Form schnell Punkte verloren.

Wir legen die Zitierweise vor dem Schreiben fest, gestützt auf das Merkblatt Ihres Lehrstuhls. Danach gilt sie für jede Fussnote und jedes Verzeichnis. Liegt kein Merkblatt vor, wählen wir eine anerkannte Schweizer Zitierweise und halten sie durchgehend ein, weil Einheitlichkeit selbst ein Bewertungskriterium ist.

Problem 04Kurze Bearbeitungsfrist

Das Thema kam am Montag, abgeben muss ich in gut zwei Wochen. Ich arbeite 80 Prozent und habe noch keine einzige Quelle gelesen.

An einzelnen Lehrstühlen wird das Thema der Masterarbeit erst zu Beginn der Bearbeitungszeit ausgegeben. Bleiben dann wenige Wochen, fehlt Berufstätigen die Zeit für die Recherche in Kommentaren und Rechtsprechung. Eine Disposition im Voraus ist in diesem Modell kaum möglich, weil die Fragestellung erst mit dem Thema feststeht.

In solchen Fällen planen wir den Ablauf vor der Themenausgabe. Die Fachperson aus dem passenden Rechtsgebiet reserviert ihre Zeit und beginnt an dem Tag, an dem Sie das Thema erhalten. Mit Express-Bearbeitung und festen Zwischenständen bleibt der Abgabetermin planbar, auch neben einem vollen Arbeitspensum.

Problem 05Ohne juristische Vorbildung

Ich leite die Personalabteilung und mache einen CAS im Arbeitsrecht. Jetzt soll ich eine Arbeit mit Bundesgerichtsentscheiden und Fussnoten schreiben, das habe ich in meinem Leben noch nie gemacht.

In der Weiterbildung treffen juristische Anforderungen oft auf Personen ohne Jura-Studium. Wie man ein Urteil liest, die massgebliche Erwägung findet und einen Kommentar zitiert, lernt man im Grundstudium. In einem CAS bleibt dafür in der Regel kaum Zeit, zumal die Arbeit neben Beruf und Familie entsteht.

Die Fachperson übernimmt die juristische Analyse und verbindet sie mit Ihrem Praxisfall. Sie erklärt Ihnen die Argumentation so, dass Sie die Arbeit in der Präsentation oder im Fachgespräch vertreten können. Auf Wunsch bereiten wir Sie gezielt auf die Fragen vor, die Prüfungspersonen typischerweise stellen.

Juristische Fachperson recherchiert in einer Rechtsdatenbank

Autoren

Welche Autoren arbeiten bei uns in Jura?

Ihre Arbeit in Jura schreibt eine Person mit juristischem Hochschulabschluss aus der Schweiz. Einige unserer Fachpersonen sind promoviert, andere waren als wissenschaftliche Mitarbeitende an einem Lehrstuhl tätig oder unterrichten selbst. Sie kennen Merkblätter und Bewertungsraster aus der Sicht der Personen, die juristische Arbeiten korrigieren.

Zuteilung nach Rechtsgebiet und Arbeitstyp

Wir teilen Ihre Arbeit nach zwei Kriterien zu. Das erste ist das Rechtsgebiet, weil eine Fachperson aus dem Strafrecht die Kommentarliteratur zum Gesellschaftsrecht selten im Detail kennt. Das zweite ist der Arbeitstyp, denn eine Seminararbeit mit Inputreferat stellt andere Anforderungen als eine MAS-Thesis mit Praxistransfer.

Viele Studierende suchen für die Jura Bachelorarbeit Ghostwriter, die das Rechtsgebiet ihres Seminars kennen. Genau darauf achten wir, weil Kommentarliteratur und Leitentscheide je nach Gebiet völlig verschieden sind. Die Tabelle zeigt, welches Profil wir je nach Arbeitstyp einsetzen.

ArbeitstypProfil der Fachperson
Seminar- oder Bachelorarbeit an der UniversitätMLaw mit Erfahrung im Rechtsgebiet des Seminars
Masterarbeit im MLawMLaw, teils mit Doktorat, vertraut mit kurzen Fristen
Bachelorarbeit im Wirtschaftsrecht an einer FachhochschuleJuristischer Abschluss mit Bezug zur Unternehmenspraxis
CAS-Arbeit, DAS-Arbeit oder MAS-ThesisJuristische Fachperson mit Berufspraxis im Gebiet
Arbeit im LL.M. auf EnglischFachperson mit englischsprachiger Rechtsausbildung

Erstreckt sich Ihr Thema über zwei Rechtsgebiete, etwa Datenschutz und Arbeitsrecht, achten wir bei der Zuteilung auf beide Bereiche. Im Kick-off klären wir, welches Gebiet den Schwerpunkt bildet, und wählen die Fachperson entsprechend aus. Themen zur Digitalisierung berühren besonders oft mehrere Gebiete gleichzeitig.

Recherche in Schweizer Rechtsdatenbanken

Unsere Fachpersonen recherchieren in denselben Quellen, mit denen auch Lehrstühle arbeiten. Dazu gehören Datenbanken wie Swisslex oder legalis mit Kommentaren und Zeitschriften sowie die Entscheidsammlung des Bundesgerichts. Botschaften beziehen sie über Fedlex, parlamentarische Geschäfte über Curia Vista, die Datenbank des Parlaments.

Wo Ihr Lehrstuhl Lehre aus mehreren Landessprachen erwartet, zieht die Fachperson auch französisch- oder italienischsprachige Literatur und kantonale Urteile bei. Gerade im Zivilprozessrecht ergänzen sich die Lehrmeinungen der Sprachregionen oft deutlich. Umgekehrt gilt, dass französischsprachige Werke die Deutschschweizer Lehre selten vollständig wiedergeben.

Gut zu wissen

Auf Wunsch erhalten Sie zur Arbeit eine Liste der tragenden Fundstellen mit Abrufdatum. Damit können Sie jede Quelle selbst nachlesen, bevor Sie mit der Mustervorlage weiterarbeiten. Bei Entscheiden ist jeweils die massgebliche Erwägung vermerkt, sodass Sie die Stelle schnell finden.

Diese Liste hilft auch bei der Vorbereitung auf ein Fachgespräch. Sie wissen danach, welche Entscheide Ihre Argumentation tragen, und können sie gezielt nachlesen. Fragen zu einzelnen Urteilen beantwortet Ihnen die Fachperson direkt, auch kurz vor der Präsentation oder dem Fachgespräch.

Direkter Austausch mit der zuständigen Fachperson

Sie sprechen während des Projekts direkt mit der Person, die Ihre Arbeit schreibt. Fragen zur Gliederung oder zu einem Entscheid klären Sie ohne Umweg, auch abends und am Wochenende. Auf Wunsch läuft die gesamte Kommunikation unter Pseudonym, sodass die Fachperson Ihren Namen nie erfährt.

Bevor eine Arbeit an Sie geht, liest eine zweite, unabhängige Person mit juristischem Hintergrund gegen. Sie prüft die fachliche Konsistenz und die Zitation nach Ihrer Wegleitung, also auch, ob Stellungnahme und Schlussfolgerung zusammenpassen. Erst danach folgen Plagiatsprüfung und KI-Check.

Gebundene juristische Arbeit mit Fussnoten und Verzeichnissen

Ergebnis

Was erhalten Sie am Ende?

Am Ende erhalten Sie eine Mustervorlage, die den formalen und inhaltlichen Vorgaben Ihres Lehrstuhls entspricht. Der Umfang richtet sich nach Ihrer Offerte, vom einzelnen Kapitel bis zur vollständigen Arbeit. Den Liefertermin legen wir in der Offerte verbindlich fest, ebenso die Zwischenstände, die Sie vorher zur Durchsicht erhalten.

Abgabefertiges Dokument mit allen juristischen Verzeichnissen

Juristische Arbeiten haben mehr Verzeichnisse als Arbeiten in anderen Fächern. Welche davon Ihr Lehrstuhl verlangt, steht im Merkblatt, und wir halten uns an diese Vorgabe. Gerichtsentscheide etwa gehören an vielen Lehrstühlen gerade nicht ins Literaturverzeichnis. Die Tabelle zeigt, was zur Lieferung gehört.

BestandteilWas Sie erhalten
Arbeit im Word-FormatText mit Fussnoten, formatiert nach Wegleitung
InhaltsverzeichnisGliederung nach dem Muster A., I., 1., a)
LiteraturverzeichnisAlphabetisch, ohne Gerichtsentscheide
AbkürzungsverzeichnisErlasse mit SR-Nummer aus der Systematischen Rechtssammlung
Entscheid- und MaterialienverzeichnisFalls Ihr Lehrstuhl sie verlangt
Plagiats- und KI-BerichtPrüfberichte zur fertigen Arbeit

Sie erhalten die Datei im Word-Format, damit Sie Anpassungen selbst vornehmen können. Seitenränder und Paginierung entsprechen bereits der Wegleitung, ebenso die Schriftgrössen für Text und Fussnoten. Das Inhaltsverzeichnis ist automatisch erstellt und passt sich an, wenn Sie Kapitel verschieben.

Plagiats- und KI-Bericht zu jeder Arbeit

Jede Arbeit durchläuft vor der Auslieferung eine Plagiatsprüfung und einen KI-Check. Die Berichte erhalten Sie zusammen mit der Arbeit, damit Sie das Ergebnis selbst nachvollziehen können. Zeigt die Prüfung Auffälligkeiten, überarbeiten wir die betroffenen Stellen vor der Auslieferung. Wörtliche Zitate aus Urteilen sind dabei korrekt gekennzeichnet.

Die Berichte zeigen den Stand zum Zeitpunkt der Prüfung. Das Ergebnis der Prüfung an Ihrer Hochschule können sie nicht vorwegnehmen, weil jede Institution eigene Werkzeuge einsetzt. Ändern Sie den Text später selbst, gilt der Bericht für diese Fassung entsprechend eingeschränkt.

Vorsicht

Die Regeln zur Deklaration von KI und externer Unterstützung unterscheiden sich je nach Hochschule und Lehrveranstaltung. Manche Fakultäten verlangen ein eigenes Verzeichnis jeder KI-Nutzung. Prüfen Sie die Vorgaben Ihrer Institution und halten Sie die Pflichten aus der Eigenständigkeitserklärung ein. Die Verantwortung dafür liegt bei Ihnen.

Bei Unklarheiten zu diesen Regeln gibt die Fachperson im Erstgespräch eine erste Einordnung. So wissen Sie, welche Fragen Sie Ihrer Studiengangsleitung oder Betreuungsperson stellen sollten. Verbindlich ist am Ende immer die schriftliche Auskunft Ihrer Hochschule, weil sich die Regeln von Semester zu Semester ändern können.

Vorbereitung auf Rückfragen und Präsentation

In Jura endet die Prüfung oft mit der Abgabe noch nicht. Manche Seminare verlangen ein Inputreferat mit anschliessender Diskussionsleitung, in der Weiterbildung folgt häufig eine Präsentation. Auf Wunsch bereitet die Fachperson Sie darauf vor und geht die Fragen durch, die zu Ihrem Thema zu erwarten sind.

Gut zu wissen

Zur Vorbereitung gehört auf Wunsch eine PowerPoint-Präsentation. Sie führt vom Meinungsstand zu Ihrer Stellungnahme, in einer Form, die sich in zehn bis zwanzig Minuten vortragen lässt. Dazu erhalten Sie die Gegenargumente, mit denen Sie in der Diskussion rechnen sollten.

Verlangt Ihre Betreuungsperson nach der Abgabe kurzfristig Änderungen, bessern wir nach. Einzelne Fakultäten erlauben bei Seminararbeiten eine Überarbeitung innerhalb einer festen Frist, und auch dann steht Ihnen dieselbe Fachperson zur Verfügung. Sie kennt Ihre Arbeit bereits und kann die Rückmeldungen ohne Einarbeitung umsetzen.

Medaille für den ersten Platz

Warum SwissWrite

Was unterscheidet uns von anderen Anbietern?

Spezialisierung auf Schweizer Bildungseinrichtungen

Wir arbeiten ausschliesslich für Personen an Schweizer Bildungseinrichtungen. Bei jeder Arbeit berücksichtigen wir die Wegleitung der Institution, ebenso ihre Zitiernormen und Bewertungsraster. Auch die Höhere Berufsbildung deckt SwissWrite ab, für die es im deutschen System keine Entsprechung gibt.

Diplomarbeit HF, NDS HF und eidg. Prüfungen inklusive

Experten aus Ihrem Fachbereich

Ihre Arbeit übernimmt eine Fachperson mit Schweizer Hochschulhintergrund und Erfahrung in Ihrem Gebiet. Quantitative und qualitative Auswertungen führen wir durch und erklären sie Ihnen so, dass Sie sie in der mündlichen Prüfung vertreten können.

Der Fachbereich der zuständigen Person passt zur Arbeit

Feste Termine und Ratenzahlung

Sie erhalten einen Fixpreis nach Offerte. Die Zahlung läuft in Etappen entlang der Projektschritte, und für jede Zwischenleistung steht ein Termin fest. Zu jeder Tranche gehört eine Feedbackrunde, sodass Sie den Stand der Arbeit jederzeit kennen.

Betreuung auch abends und am Wochenende

Anonyme Zusammenarbeit und Datenschutz

Die Zusammenarbeit ist auf Wunsch vollständig anonym unter Pseudonym möglich. Zugriff auf Ihre Unterlagen haben ausschliesslich die zuständige Fachperson und die Projektleitung. Die Übertragung läuft verschlüsselt, die Löschung nach Projektende ist auf Anfrage möglich.

Keine Auskunft an Dritte, unter keinen Umständen

Was wir bewusst nicht anbieten

  • Massenabfertigung mit KI-Standardtexten
  • Billig-Offerten auf Kosten der Qualität
  • Weitergabe Ihrer Daten an Dritte
  • Zusagen zu Terminen, die wir nicht halten können

Sie erhalten eine schriftliche Offerte mit Fixpreis und garantiertem Lieferdatum. Erst danach entscheiden Sie.

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Bewertungen von Kundinnen und Kunden auf dem Smartphone

Rezensionen

Das sagen echte Kunden über die Zusammenarbeit mit uns

Ich arbeite 100% und habe gleichzeitig zwei Kinder. Die MAS-Arbeit war zeitlich schlicht nicht mehr machbar. SwissWrite hat mich von Anfang bis Ende begleitet, Disposition, Theorie, Empirie, alles. Die Autorin kannte die Wegleitung meiner Hochschule genau und hat keine einzige Anpassung gebraucht. Note 5.5.

Sandra M. MAS-Arbeit

Absolut empfehlenswert. War erreichbar, auch abends und am Wochenende.

Anonym EMBA-Arbeit

Mein Arbeitgeber hatte meine Weiterbildung mitfinanziert und entsprechend hohe Erwartungen. Der Druck war enorm. SwissWrite hat die Arbeit termingerecht und auf Top-Niveau geliefert. Die Betreuerin hat sogar auf das Bewertungsschema meiner Hochschule geachtet, das hätte ich allein nie hingekriegt. Ich habe die Arbeit bestanden und mein Chef war begeistert.

Patrick H. Bachelor-Thesis, Wirtschaft

Beim ersten Versuch nicht bestanden. Hatte dann wirklich Angst vor dem zweiten Anlauf. SwissWrite hat von Grund auf neu strukturiert, die Methodik sauber aufgebaut und alles an die Wegleitung angepasst. Zweiter Versuch: bestanden mit 5.0. Hätte ich das früher gewusst …

Lukas F. Diplomarbeit HF, Betriebswirtschaft

Ich habe lange gezögert, weil ich nicht wusste ob das wirklich seriös ist. Der erste Anruf hat alle Bedenken zerstreut. Alles transparent, klarer Ablauf, Fixpreis, Ratenzahlung möglich. Genau das hat mir gefehlt. Die Arbeit war top und der Plagiats- und KI-Bericht am Ende hat mich nochmals beruhigt.

Karin S. CAS-Abschlussarbeit

Statistik war mein grösstes Problem. Ich hatte die Daten erhoben, wusste aber nicht wie ich sie richtig auswerten und darstellen soll. Der Statistiker von SwissWrite hat in SPSS alles sauber umgesetzt, inkl. Syntax, Tabellen und Erläuterungen für die mündliche Prüfung. Damit konnte ich die Ergebnisse vor der Kommission souverän vertreten.

Nina B. Master-Thesis

Zweite Arbeit mit SwissWrite. Nach der ersten war klar, dass ich nichts anderes in Betracht ziehe. Diskretion, Qualität, Termintreue: alles stimmt.

Anonym CAS-Arbeit

Mir war vor allem wichtig, dass niemand von der Zusammenarbeit erfährt, weder die Hochschule noch mein Arbeitgeber. SwissWrite hat das von Anfang an klar kommuniziert und auch so gelebt. Die Autorin war kompetent, verständnisvoll und hat alles auf die Wegleitung meiner Hochschule abgestimmt. Würde ich jederzeit wieder beauftragen.

Roger G. Bachelor-Thesis

Ich studiere berufsbegleitend im Schichtdienst. Abends und am Wochenende schreiben war schlicht keine Option mehr. Das Team war auch ausserhalb der üblichen Bürozeiten erreichbar, genau das hat für mich den Unterschied gemacht. Klare Empfehlung für alle, die in derselben Situation sind.

Thomas Z. Bachelor-Thesis

Ich hatte meinen Job gewechselt, neue Stelle mit mehr Verantwortung, und plötzlich war klar, dass ich die Abschlussarbeit so nicht mehr schaffe. Ein Kommilitone hat SwissWrite empfohlen. Bestes Investment des ganzen Studiums. Die Arbeit war pünktlich, die Gliederung stimmig und der Betreuer hat explizit die Qualität der Methodik gelobt.

Marco V. Master-Thesis, Wirtschaft

Kurz vor der Abgabe gemerkt, dass mein qualitativer Methodenteil komplett falsch aufgebaut war. Hatte nur noch drei Wochen. SwissWrite hat sofort reagiert, alles neu strukturiert und dabei auch noch die Zitierrichtlinien meiner Hochschule korrekt umgesetzt. Bestanden, mehr als erleichtert.

Andrea L. Bachelor-Thesis

Ich war skeptisch ob sich der Preis lohnt. Rückblickend: ja, ohne jeden Zweifel. Ich hätte allein viel mehr Zeit investiert, wäre dabei frustriert und hätte am Ende eine schlechtere Arbeit abgegeben. Die Meilensteine haben mir geholfen, den Überblick zu behalten, und die Ratenzahlung hat die Entscheidung leichter gemacht.

Anonym MAS-Arbeit
Zusammenarbeit mit SwissWrite

Ablauf

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Schritt 01

Anfrage stellen

Sie füllen das Anfrageformular aus oder rufen an. Erfasst werden die Eckdaten Ihrer Arbeit, von der gewünschten Leistung über Art der Arbeit, Fachrichtung und Sprache bis zu Seitenzahl, Lieferdatum und Thema. Ob ein empirischer Teil dazugehört, geben Sie ebenfalls an.

Eingang wird umgehend bestätigt

Schritt 02

Offerte erhalten

Innert weniger Stunden erhalten Sie eine schriftliche Offerte per E-Mail. Sie beschreibt den Leistungsumfang und nennt einen Fixpreis für das gesamte Projekt. Das verbindliche Lieferdatum steht ebenfalls darin.

Kostenlos und unverbindlich

Schritt 03

Auftrag erteilen

Mit Ihrer Zustimmung starten wir und teilen eine Fachperson mit passendem Hintergrund zu. Im Kick-off klären wir Vorgehen und Zeitplan. Danach erhalten Sie laufend Zwischenstände zur Durchsicht.

Zahlung in Raten entlang der Meilensteine

Schritt 04

Arbeit erhalten

Zum vereinbarten Termin erhalten Sie die fertige Arbeit. Auf Wunsch bereiten wir Sie anschliessend auf die mündliche Prüfung vor und beantworten offene Fragen zur Arbeit.

Nachbesserung inklusive

Der erste Schritt kostet nichts. Sie schildern Ihr Vorhaben, wir prüfen es und melden uns mit einer Offerte.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die fachliche Erstellung von Muster- und Referenztexten ist eine legale Dienstleistung. Wie Sie eine solche Vorlage verwenden dürfen, regeln die Vorgaben Ihrer Hochschule und die Eigenständigkeitserklärung, die Sie bei der Abgabe unterschreiben.

Diese Regeln einzuhalten und externe Unterstützung offenzulegen, soweit Ihre Institution das verlangt, liegt in Ihrer Verantwortung. Im Erstgespräch zeigen wir Ihnen gern, worauf Sie bei der Lektüre Ihrer Wegleitung achten sollten.

Die Texterstellung beginnt ab 95 CHF pro Seite, das Lektorat ab 35 CHF pro Seite. Beides sind Einstiegspreise, die nach oben variieren, weil Umfang und Frist den Aufwand bestimmen. Auch das Rechtsgebiet spielt eine Rolle, etwa wenn Lehre aus mehreren Landessprachen gefragt ist.

Den verbindlichen Fixpreis nennen wir Ihnen in einer kostenlosen Offerte, in der Regel innert weniger Stunden. Bezahlt wird in Raten entlang der vereinbarten Meilensteine. Eine Übersicht zu unseren Preisen finden Sie auf der Seite mit den Ghostwriter-Preisen.

Ja. Zuerst prüfen wir den Entwurf auf erfundene oder falsch wiedergegebene Fundstellen, die in KI-Texten zu juristischen Themen häufig vorkommen. Danach besprechen wir mit Ihnen, ob ein Fachlektorat reicht oder ob einzelne Kapitel neu entstehen sollten.

Erfundene Entscheide und Kommentarstellen ersetzt die Fachperson durch echte Belege. Allgemeine Passagen ohne Bezug zur Rechtslage baut sie zu einer Argumentation mit Subsumtion aus. Beachten Sie, dass einzelne Fakultäten jede KI-Nutzung in einem eigenen Verzeichnis dokumentiert haben möchten.

Massgebend ist das Merkblatt Ihres Lehrstuhls, weil es in Jura keinen einheitlichen Schweizer Standard gibt. Senden Sie uns dieses Dokument mit der Anfrage, legt die Fachperson die Zitierweise vor dem Schreiben fest.

Liegt kein Merkblatt vor, wählen wir eine anerkannte Schweizer Zitierweise mit Fussnoten und halten sie in der ganzen Arbeit einheitlich ein. Bei Arbeiten an Fachhochschulen prüfen wir zusätzlich, ob die Wegleitung des Studiengangs eigene Muster für Fussnoten vorgibt.

Das hängt vom Umfang und vom Rechtsgebiet ab. Bei Masterarbeiten mit fester Bearbeitungszeit ab Themenausgabe planen wir den Start im Voraus, sodass die Fachperson am Tag der Themenausgabe bereitsteht. Melden Sie sich deshalb idealerweise schon bei der Anmeldung zur Arbeit.

Bei engen Fristen ist eine Express-Bearbeitung möglich. Den Liefertermin halten wir in der Offerte verbindlich fest, mit Zwischenständen, damit Sie den Fortschritt laufend sehen. Rückfragen beantwortet die Fachperson auch abends und am Wochenende.

Standardmässig schreiben wir auf Deutsch, auf Wunsch auch auf Englisch oder in weiteren Sprachen. Arbeiten im LL.M. entstehen häufig auf Englisch und folgen dann oft angelsächsischen Zitierregeln, die wir ebenfalls umsetzen.

Unabhängig von der Sprache der Arbeit beziehen unsere Fachpersonen Lehre und Rechtsprechung aus der Romandie ein, wo Ihr Lehrstuhl das erwartet. Bei Übersetzungen passen wir zudem die Fussnoten an die Konventionen des jeweiligen Sprachraums an.

Ja, alle Leistungen sind kapitelweise buchbar. Häufig gefragt sind der Hauptteil mit Meinungsstand und Stellungnahme oder eine Einleitung, die das Thema sauber abgrenzt. Ausufernde Einleitungen werden in juristischen Gutachten übrigens regelmässig kritisiert.

Damit die Kapitel zu Ihrem eigenen Text passen, senden Sie uns die bestehenden Teile mit. Die Fachperson übernimmt Ihre Zitierweise und Ihre Begriffe, sodass die Arbeit wie aus einem Guss wirkt.

Auf Wunsch ja. Sie können die gesamte Kommunikation unter Pseudonym führen, und die Fachperson erfährt Ihren echten Namen nie. Dritten gegenüber, auch Ihrer Hochschule, geben wir keine Auskünfte. Alle Fachpersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Dokumente tauschen wir über verschlüsselte Kanäle aus, auch vertrauliche Unterlagen Ihres Arbeitgebers für einen Praxistransfer. Nach Abschluss des Projekts löschen wir Ihre Daten auf Anfrage vollständig, einschliesslich aller Entwürfe und Zwischenstände.

Ja. Viele Seminare arbeiten mit Themenlisten, aus denen Sie ein Thema wählen. Die Fachperson schätzt ein, welches Thema sich im vorgegebenen Umfang gut bearbeiten lässt und wo die Rechtsprechung genug Material bietet.

Möchten Sie ein eigenes Thema vorschlagen, formulieren wir die Fragestellung so, dass sie klar unter das Seminarthema fällt. Danach entsteht die Disposition mit Fragestellung und vorläufiger Gliederung, die Sie Ihrer Betreuungsperson vorlegen können.

Ja, solche Aufträge sind bei uns häufig. CAS-Arbeiten und MAS-Thesen im Arbeitsrecht oder im Wirtschaftsrecht schreiben oft Personen aus der Praxis, etwa aus Personalabteilungen oder dem Treuhandwesen. Einzelne Weiterbildungen richten sich sogar ausdrücklich an Personen ohne juristisches Studium.

Die Fachperson übernimmt die juristische Analyse und verbindet sie mit Ihrem beruflichen Fall. Zum Abschluss erklärt sie Ihnen die Argumentation, damit Sie die Arbeit in der Präsentation sicher vertreten können.

Zuletzt aktualisiert

6. Oktober 2026

Diese Seite wird laufend überprüft und an neue Vorgaben der Bildungseinrichtungen angepasst.