Eine juristische Arbeit misst sich an anderen Massstäben als eine empirische Arbeit in der BWL oder der Psychologie. Eine Datenerhebung gibt es in der Regel keine, und das Methodenkapitel fällt kurz aus. Bewertet wird, wie präzise Sie mit Normen und Urteilen umgehen und ob Sie zu jeder Streitfrage einen eigenen Standpunkt begründen.
Hinzu kommt, dass Jura in der Schweiz stark vom einzelnen Lehrstuhl geprägt ist. Zwei Betreuungspersonen derselben Fakultät können unterschiedliche Zitierweisen und Umfangsregeln vorgeben. Wir richten uns deshalb zuerst nach dem Merkblatt Ihres Lehrstuhls und erst danach nach der allgemeinen Wegleitung.
Rechtsgebiete, in denen wir Arbeiten betreut haben
Die Fachperson für Ihre Arbeit wählen wir nach Rechtsgebiet aus. Eine Arbeit im Schiedsrecht verlangt andere Kommentare und eine andere Rechtsprechung als eine Arbeit im Sozialversicherungsrecht. Die Übersicht zeigt Bereiche, in denen wir Arbeiten betreut haben, mit einer typischen Fragestellung je Gebiet.
| Rechtsgebiet | Typische Fragestellung |
| Arbeitsrecht | Wann ist eine Kündigung nach Art. 336 OR missbräuchlich? |
| Gesellschaftsrecht | Kann die französische SAS ein Vorbild für das Schweizer Recht sein? |
| Strafrecht | Was ändert die Widerspruchslösung im revidierten Sexualstrafrecht an der Beweisführung? |
| Öffentliches Recht | Welche gesetzliche Grundlage braucht der Einsatz von KI in der Verwaltung? |
| Schiedsrecht | Wann verletzt ein Schiedsspruch das rechtliche Gehör nach Art. 190 IPRG? |
| Europarecht | Welche Pflichten aus dem AI Act der EU treffen Schweizer Unternehmen? |
| Datenschutzrecht | Wann verlangt das revidierte DSG eine Datenschutz-Folgenabschätzung? |
Viele Themen stammen aus den Themenlisten der Seminare, andere schlagen Studierende selbst vor. In beiden Fällen prüft die Fachperson zuerst, ob sich die Frage im vorgegebenen Umfang beantworten lässt. Ist das Thema zu breit, schlägt sie eine engere Fragestellung vor, die Sie mit Ihrer Betreuungsperson abstimmen.
Quellen in der juristischen Rangfolge
Juristische Arbeiten stützen sich auf eine feste Rangfolge von Quellen, die mit dem Gesetzestext beginnt. Einzelne Lehrstühle erwarten diese Reihenfolge auch innerhalb der Fussnoten, wobei eine aussagekräftigere Quelle vorangestellt werden darf. Die Tabelle zeigt, wie unsere Fachpersonen mit jeder Quellenart arbeiten.
| Quellenart | So arbeiten wir damit |
| Gesetzestext, etwa OR oder ZGB | Zitat auf die kleinste Einheit genau, mit Absatz und Litera |
| Botschaft des Bundesrates | Auslegung nach Zweck und Entstehung, Bezug über Fedlex |
| Amtliches Bulletin, das Protokoll der Ratsdebatten | Beleg für den Willen des Gesetzgebers bei umstrittenen Begriffen |
| Entscheide des Bundesgerichts | Zitat mit Erwägung, Prüfung auf spätere Praxisänderungen |
| Kommentare wie der Basler oder der Berner Kommentar | Zitat nach Artikel und Randnote in der aktuellen Auflage |
| Lehre aus der Romandie und dem Tessin | Einbezug, wo der Lehrstuhl alle Landessprachen erwartet |
Die Botschaft wird in studentischen Arbeiten oft unterschätzt. Sie erklärt, welchen Zweck der Gesetzgeber mit einer Norm verfolgt, und ist damit ein Werkzeug der Auslegung. Wir ziehen sie bei jeder Arbeit bei, in der ein Begriff umstritten ist, und zitieren sie mit der Fundstelle im Bundesblatt.
Zitierweise nach dem Merkblatt Ihres Lehrstuhls
Einen einheitlichen schweizerischen Zitierstandard für juristische Arbeiten gibt es keinen. Fachbibliotheken verweisen ausdrücklich auf die Richtlinien des Lehrstuhls, bei dem die Arbeit entsteht. Manche Vorgaben verlangen Gesetzesartikel im Fliesstext, andere setzen sie in die Fussnote. Selbst die Reihenfolge mehrerer Belege in einer Fussnote ist je nach Merkblatt geregelt.
Auch Details unterscheiden sich. Kommentare werden nach Randnote zitiert, also nach den durchnummerierten Absätzen, abgekürzt als N oder Rz. Werke mit Randnoten nach Seiten zu zitieren, gilt an vielen Lehrstühlen als Fehler. Aufgehobene Bestimmungen erhalten ein vorangestelltes a, etwa aZPO für die Fassung vor 2025.
Gut zu wissen
Eine Fussnote nach gängigem Schweizer Muster nennt zuerst den Autorennamen, oft in Kapitälchen, mit Artikel und Randnote des Kommentars. Danach folgt ein Bundesgerichtsentscheid mit seiner Fundstelle in der amtlichen Sammlung (BGE) und der Angabe E. mit Nummer. Das E. steht für Erwägung, den nummerierten Begründungsabschnitt eines Urteils.
Literaturverwaltungen wie Zotero oder Citavi helfen beim Sammeln, liefern aber selten das korrekte juristische Format. Wir passen jede Fussnote von Hand an und führen getrennte Verzeichnisse für Entscheide und Materialien, wo Ihr Lehrstuhl das so wünscht. Am Schluss gleicht die Qualitätssicherung Fussnoten und Verzeichnisse miteinander ab.
Eigene Stellungnahme zu jeder Streitfrage
In Gutachten zu juristischen Arbeiten taucht ein Kritikpunkt immer wieder auf, nämlich die Zitatencollage. Gemeint ist eine Arbeit, die Meinungen aus Lehre und Rechtsprechung sauber zusammenträgt, ohne selbst Position zu beziehen. Bewertungsraster verlangen ausdrücklich eigene Standpunkte und eine kritische Analyse, und manche Lehrstühle erwarten die Stellungnahme laufend im Text.
Eine überzeugende Stellungnahme folgt einem klaren Muster. Zuerst stellt die Arbeit den Meinungsstand dar, mit Namen der Personen, die eine Ansicht vertreten. Dann wägt sie die Argumente ab und begründet, welcher Auffassung sie folgt oder warum sie eine eigene Lösung vorschlägt.
Vorsicht
Korrekturhinweise einzelner Lehrstühle nennen typische Fehler beim Belegen. Dazu gehören Quellenpakete, bei denen mehrere Autoren ohne Zuordnung an einer Aussage hängen. Ebenso häufig sind Blindzitate, also Fundstellen, die aus einem anderen Werk übernommen werden, ohne das Original zu lesen. Beide Fehler fallen auf, sobald die Betreuungsperson eine Fundstelle nachschlägt.
Unsere Fachpersonen ordnen jede Aussage der Person zu, die sie vertritt. Sie lesen die zitierte Quelle selbst, und wo eine Fundstelle die Aussage nur mittelbar stützt, setzen sie ein vgl. davor, wie es die Zitierregeln vorsehen. Je umstrittener ein Punkt ist, desto breiter fällt die zitierte Literatur aus.
Umfang in Zeichen und knappe Bearbeitungsfristen
Juristische Lehrstühle messen den Umfang häufig in Zeichen und weniger in Seiten. Ob Fussnoten mitzählen, regelt jedes Merkblatt anders, und die Unterschiede sind beträchtlich. Wir richten die Gliederung von Anfang an auf die Zeichenvorgabe aus, damit am Ende kein Kapitel gekürzt werden muss.
| Vorgabe aus Merkblättern | Folge für die Planung |
| Bachelorarbeit, 6 ECTS, 40’000 bis 50’000 Zeichen mit Fussnoten | Fussnoten von Beginn an ins Budget einrechnen |
| Bachelorarbeit, 6 ECTS, 30’000 bis 35’000 Zeichen ohne Fussnoten | Belege frei, Fliesstext dafür knapp halten |
| Masterarbeit, 12 ECTS, 70’000 bis 90’000 Zeichen mit Fussnoten | Rund 40 Seiten, Schwerpunkte früh festlegen |
| Masterarbeit mit 16 Tagen ab Themenausgabe | Fachperson am Tag der Themenausgabe bereit |
Gerade die kurzen Fristen überraschen viele Personen. An einzelnen Lehrstühlen liegen zwischen Themenausgabe und Abgabe der Masterarbeit gut zwei Wochen, während Seminararbeiten dort drei Monate Zeit erhalten. Planen Sie in einem solchen Fall frühzeitig mit uns, damit die Fachperson am ersten Tag startet.
Formalia mit Einfluss auf das Bestehen
In vielen Fächern kosten Formfehler ein paar Zehntel. In Jura kann eine formal mangelhafte Arbeit als ungenügend gelten, auch wenn der Inhalt trägt, und einzelne Lehrstühle weisen solche Arbeiten zurück. Ein Bewertungsraster, das uns vorliegt, gewichtet die formalen Vorgaben mit 30 Prozent der Note.
Zu diesen Vorgaben gehören Details, die man leicht übersieht. Manche Wegleitungen schreiben einen rechten Rand von 5 Zentimetern für Korrekturen vor, andere verlangen die Muttersprache auf dem Deckblatt. Eine Wegleitung hält zur Gliederung fest, dass auf einen Punkt a) immer ein Punkt b) folgen muss.
Vorsicht
Bei Plagiaten zeigen sich juristische Fakultäten streng. An einer Fakultät wird eine Arbeit, die gegen die wissenschaftliche Redlichkeit verstösst, mit der Note 1 bewertet. Seit 2026 gilt dort zudem eine übernommene oder umformulierte KI-Passage ohne Hinweis in der Fussnote als Plagiat. Disziplinarische Massnahmen der Universität kommen gegebenenfalls hinzu.
Vor der Auslieferung prüft deshalb eine zweite, unabhängige Person jede Arbeit. Sie kontrolliert Formalia und Zitation anhand Ihrer Wegleitung und gleicht Fundstellen stichprobenweise mit dem Original ab. Danach folgen Plagiatsprüfung und KI-Check, deren Berichte Sie mit der Arbeit erhalten.
Aktueller Rechtsstand nach den Revisionen seit 2023
Das Schweizer Recht hat sich in den letzten Jahren in mehreren Gebieten verändert. Das revidierte Aktienrecht und das neue Erbrecht gelten seit dem 1. Januar 2023, das totalrevidierte Datenschutzgesetz seit dem 1. September 2023. Die revidierte ZPO ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Daraus folgt, dass ältere Auflagen von Kommentaren teilweise den alten Rechtsstand abbilden. Eine Arbeit, die sie ungeprüft übernimmt, zitiert womöglich Artikel, die heute anders lauten. Unsere Fachpersonen arbeiten mit der aktuellen Auflage und kennzeichnen altes Recht, wo es für Ihre Fragestellung noch eine Rolle spielt.
Gut zu wissen
Bei Übergangsfragen gehört das alte Recht oft zur Analyse, etwa wenn ein Sachverhalt vor dem Inkrafttreten liegt. Dann zitieren wir beide Fassungen und machen in der Fussnote klar, welche gemeint ist. Die Übergangsbestimmungen des jeweiligen Erlasses zeigen, welches Recht im konkreten Fall gilt.
Auch die Rechtsprechung bewegt sich. Vor der Abgabe prüft die Fachperson deshalb, ob das Bundesgericht seine Praxis zu einem zitierten Entscheid angepasst hat, und ergänzt Urteile, die nach Projektstart publiziert wurden. So bildet Ihre Arbeit den Stand am Abgabetag ab.
Juristische Arbeiten in der Weiterbildung
Viele Personen, die uns eine juristische Arbeit anvertrauen, haben selbst nie Jura studiert. Sie absolvieren einen CAS im Arbeitsrecht neben der Stelle in der Personalabteilung oder eine MAS-Thesis im Wirtschaftsrecht nach Jahren im Treuhandwesen. Einzelne Weiterbildungen richten sich ausdrücklich an Personen ohne juristisches Studium.
Diese Arbeiten verlangen in der Regel einen Praxistransfer, also die Übertragung der Rechtslage auf das eigene Unternehmen. Die Fachperson verbindet die juristische Analyse mit Ihrem beruflichen Fall, etwa einem Reglement oder einem Vertragsmuster aus Ihrem Betrieb. Vertrauliche Unternehmensdaten tauschen wir dabei ausschliesslich über verschlüsselte Kanäle aus.